Gartenlaubenbrand in Borsdorf | Brand in Mehrfamilienhaus
08.02.2026, 11:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Medieninformation der Polizeidirektion Leipzig Nr. 42|26
Verantwortlich: Susanne Lübcke
Gartenlaubenbrand in Borsdorf
Ort: Borsdorf, Leipziger Straße
Zeit: 07.02.2026, 20:35 Uhr
Am Samstagabend kam es zu einem Brand in einem Gartenverein in Borsdorf, wodurch Schäden in drei Gärten entstanden. Aus bisher unbekannter Ursache war das Feuer kurz nach halb neun in einem Gartenverein an der Leipziger Straße ausgebrochen. Die betroffene Gartenlaube geriet in Vollbrand. Außerdem wurden ein angrenzender Geräteschuppen und ein Pavillon beschädigt. Der Gemeindeverband der Feuerwehr Borsdorf wurden bei den Löscharbeiten neben den Freiwilligen Feuerwehren aus Gerichshain, Beucha und Altenbach durch den stellvertretenden Kreisbrandmeister sowie das Feuerwehrtechnische Zentrum des Landkreises Leipzig unterstützt. Aufgrund des notwendigen massiven Löschangriffs kommt es in der Gemeinde Borsdorf zu Beeinträchtigungen in der Wasserversorgung. Der entstandene Sachschaden konnte derzeit noch nicht beziffert werden. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen.
Brand in Mehrfamilienhaus
Ort: Leipzig (Sellerhausen-Stünz), Walter-Barth-Straße
Zeit: 07.02.2026, 20:35 Uhr
Am Samstagabend kam es in einem Mehrfamilienhaus zu einem Brand, weswegen die betroffene Wohnung nicht mehr bewohnbar ist. Gegen 20:35 Uhr war das Feuer in der Küche der Wohnung einer 65-Jährigen (deutsch) ausgebrochen. Ein Nachbar konnte die Flammen mit einem Feuerlöscher bereits vor Eintreffen der Feuerwehr löschen. Die Bewohner des Hauses verließen dieses selbstständig und konnten nach der Freigabe durch die Feuerwehr wieder in ihre Wohnung zurückkehren. Die Mieterin wurde vor Ort medizinisch betreut blieb aber unverletzt. Ihre Wohnung ist derzeit nicht mehr bewohnbar und sie kam bei einem Verwandten unter. Der entstandene Schaden konnte noch nicht beziffert werden. Da nach derzeitigen Erkenntnissen eine fahrlässige Verursachung des Brandes als wahrscheinlich gilt, hat die Polizei die Ermittlungen wegen des Verdachts einer fahrlässigen Brandstiftung aufgenommen.