Landärztin oder Landarzt in Sachsen werden: Noch bis 28. Februar 2026 bewerben!

06.02.2026, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wer Medizin außerhalb des regulären Numerus-Clausus-Verfahrens studieren möchte, kann sich über die Landarztquote noch bis zum 28. Februar 2026 um einen Studienplatz bewerben. Das Landarzt-Programm richtet sich an engagierte junge Menschen, die sich nach ihrem Medizinstudium als Hausärztinnen und Hausärzte in den ländlichen Regionen Sachsens engagieren möchten.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Ich hoffe, dass viele Interessierte die Chance ergreifen und sich auf die sächsische Landarztquote bewerben. Damit erhalten die Bewerbenden die Möglichkeit, außerhalb des Numerus Clausus im Bereich Humanmedizin in Sachsen zu studieren und wir bekommen dafür engagiertes ärztliches Personal, was uns dabei unterstützt, die medizinische Versorgung in den ländlichen Regionen im Freistaat zu sichern und damit die Lebensqualität in diesen schönen Gebieten zu erhalten. Daher ist die Landarztquote ein Gewinn für beide Seiten. Ich freue mich bereits jetzt über Ihre Bewerbung!«

Seit dem Wintersemester 2022/2023 werden 6,5 Prozent der Medizinstudienplätze – für das Jahr 2026 also 40 Plätze – an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium und der anschließenden Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum in Sachsen tätig zu sein. Studienorte sind Leipzig, Dresden oder Chemnitz.

Die Bewerbung ist auf dem folgenden Link der Amt24-Plattform einzureichen: https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6003315

Zweistufiges Bewerbungsverfahren
Die Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen ein zweistufiges Auswahlverfahren.

Erste Stufe: Bewertung nach festen Kriterien
In der ersten Stufe werden fünf im Sächsischen Landarztgesetz definierte Kriterien bewertet, die die Eignung und Motivation für die hausärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum widerspiegeln:
– Abiturnote
– Ergebnis eines Studierfähigkeits- und Eignungstests
– Vorherige Berufsausbildung oder Studium
– Vorherige Berufserfahrung
– Freiwillige oder ehrenamtliche Tätigkeiten

Für eine erfolgreiche Bewerbung müssen nicht alle dieser Kriterien erfüllt sein.

Zweite Stufe: Auswahlgespräch
Erfolgreiche Kandidatinnen und Kandidaten aus der ersten Phase werden zu einem persönlichen Auswahlgespräch eingeladen.

Weiterführende Informationen zur Sächsischen Landarztquote stehen zudem auf der Website der Landesdirektion Sachsen bereit: https://www.lds.sachsen.de/soziales/?art_param=978.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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