Schnelles Urteil wegen Ladendiebstahls
03.02.2026, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat das Amtsgericht Dresden am 2. Februar 2026 einen 21-jährigen Russen im beschleunigten Verfahren wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 4,00 Euro verurteilt.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Dem Beschuldigten lag zur Last, am 28. Januar 2026 gegen 14:15 Uhr aus einem Baumarkt auf der Dohnaer Straße in Dresden 13 Handbrausen im Gesamtwert von 990,35 Euro entwendet zu haben, um hierdurch jedenfalls teilweise seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Er konnte auf frischer Tat gestellt und vorläufig festgenommen werden. Er befand sich vom 29. Januar 2026 bis zur Verkündung des Urteils in Hauptverhandlungshaft. Er war geständig und in der Bundesrepublik Deutschland bislang nicht vorbestraft.