Bundesratsinitiative Sachsens zur Planungsbeschleunigung: Länder übernehmen zentrale Vorschläge

30.01.2026, 15:40 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Kraushaar nach der heutigen Abstimmung: »Die Länder geben dem Bund gemeinsam die Hausaufgabe für entschlackte Planungsverfahren«

Der sächsische Vorstoß für schnellere und einheitliche Planungsverfahren hat heute (30.01.2026) breite Unterstützung im Bundesrat gefunden. Aus Sicht der Länder gibt es bei den bisher vom Bund vorgestellten Maßnahmen weitere Spielräume, um Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das betrifft zentrale Punkte der Bundesratsinitiative des Freistaates Sachsen, unter anderem das einheitliche, praxistaugliche Verfahrensrecht (»one-for-many«), mehr Harmonisierung und Deregulierung in Planungsverfahren und dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) als zentralen Ort für bewährte Verfahrensregeln. Dies gilt es in die weitere Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern aufzunehmen.

Staatsministerin Regina Kraushaar betont: »Wenn wir Deutschlands Verwaltung modernisieren wollen, dürfen Planungsverfahren nicht im Paragrafenwald stecken bleiben. Wir brauchen Regeln, die überall nach dem gleichen Prinzip funktionieren – effizient, digital und rechtssicher. Dass die Länderkammer diesen Kurs heute bekräftigt, ist ein starkes Signal: Die Länder sind sich in diesem Anliegen einig – und der Auftrag an den Bund ist klar. Ich möchte an dieser Stelle ergänzen, dass wir nun Tempo brauchen, gerne auch »Deutschland-Tempo«. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Behörden warten dringend auf diese Verbesserungen und wollen sie ins Werk setzen – für die Unternehmen und die Menschen vor Ort.«

Die am 4. Dezember 2025 von Bund und Ländern verabschiedete Föderale Modernisierungsagenda enthält für die Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung über 50 konkrete Maßnahmen, um Infrastrukturvorhaben schneller voranzubringen. Auch der Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes greift bereits erste Punkte auf. Der Bundesrat spricht sich deshalb dafür aus, im laufenden Gesetzgebungsverfahren zusätzliche Maßnahmen einzubeziehen bzw. weitere Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg zu bringen.

Der Bundesrat bekräftigt: Ein einheitliches, praxistaugliches Verfahrensrecht nach dem Prinzip »one-for-many« soll künftig wiederkehrende Verfahrensschritte so regeln, dass sie nicht je nach Fachgesetz immer neu erfunden werden müssen. Planungsverfahren werden dadurch transparenter, effizienter und rechtssicherer für Vorhabensträger, Bürgerinnen und Bürger und Behörden. Zudem unterstützen die Länder auch, das VwVfG als »Stammgesetz« weiterzuentwickeln. Dort sollen verallgemeinerungsfähige Verfahrensvorschriften gebündelt werden – insbesondere solche, die sich in den Beschleunigungsgesetzen der letzten Jahre bereits bewährt haben. Das schafft Klarheit und reduziert Doppelungen.

Sachsen hatte seine Initiative am 17. Oktober 2025 in den Bundesrat eingebracht. Ziel ist, die heute in vielen Fachgesetzen verstreuten Verfahrensvorschriften zu bündeln und zu digitalisieren – damit Planungen für Straßen, Schiene, Leitungen oder Industrieanlagen weniger kompliziert und besser handhabbar werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smil.sachsen.de
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