Urteil im Verfahren 3 C 91/21 (Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen)
02.02.2026, 15:34 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Medieninformation 1/2026
Nach Erlass eines Teilurteils am 14. Februar 2024, das zwischenzeitlich vom Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 10. Juni 2025 - BVerwG 3 BN 6.24 -) bestätigt wurde, hat der 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in dem Normenkontrollverfahren der Musikerin Julia Neigel gegen den Freistaat Sachsen mit Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 29. Januar 2026 über den noch verbliebenen Streitgegenstand entschieden. Dieser betraf die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 5. November 2021. Die Antragstellerin wandte sich insbesondere gegen die »2-G-Regelungen« unter anderem für Großveranstaltungen, Kultureinrichtungen und Innengastronomie. Der 3. Senat hat den Antrag nunmehr abgelehnt.
Mit dem Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe ist erst in einigen Wochen zu rechnen. Sobald diese den Beteiligten zugestellt wurden, wird es eine weitere Medieninformation geben.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Hiergegen steht den Beteiligten nach Vorliegen des schriftlichen Urteils die Beschwerde zu, über die das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden hat.
In Vertretung
Dr. Matthias Grünberg
Tel. 03591 2175 316