Verdacht der Sachbeschädigung zum Nachteil der Hochschule für Bildende Künste Dresden
30.01.2026, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsanwaltschaft Dresden beantragt Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht Dresden
Die Staatsanwaltschaft Dresden führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen 32-jährigen Deutschen wegen des Verdachts der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 3. Oktober 2025 gegen 13:45 Uhr auf dem Balkon der Hochschule für Bildende Künste Dresden, Brühlsche Terrasse 1 eine Regenbogenfahne in mehrere Einzelteile zerschnitten und diese anschließend vom Balkon fallen gelassen zu haben.
Der Beschuldigte ist bereits vorbestraft. Er hat zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Dresden beantragt, gegen den Beschuldigten im Strafbefehlswege eine Geldstrafe von 1.350 Euro festzusetzen.