Verdacht des verbotenen Kraftfahrzeugrennens
16.01.2026, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Beschuldigter in Untersuchungshaft
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht –
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 31-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – unter anderem wegen des Verdachts des Diebstahls in zwei Fällen und des verbotenen Kraftfahrzeugrennens erhoben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Anfang Oktober 2025 aus einer Autowerkstatt in Riesa einen Pkw im Wert von etwa 7.500 Euro entwendet zu haben, um ihn für sich zu behalten.
Mit dem entwendeten Pkw soll der Beschuldigte am 14. Oktober 2025 gegen 12:15 Uhr innerorts in Zeithain gefahren sein. Als er von einem Funkstreifenwagen der Polizei zum Anhalten aufgefordert wurde, soll der Beschuldigte auf der Hauptstraße in Zeithain auf deutlich über 100 km/h beschleunigt und fast durchgängig mittig der Fahrbahn gefahren sein, sodass er sowohl den eigenen als auch den Fahrstreifen der entgegengesetzten Fahrtrichtung benutzte. Während der gesamten Fahrt soll das Fahrzeug des Beschuldigten immer wieder Geschwindigkeiten erreicht haben, die deutlich über 100 km/h lagen. Nach Überquerung der Kreuzung Gohliser Straße / Riesaer Straße verlor der Beschuldigte die Kontrolle über das Fahrzeug und überschlug sich. Bei der Fahrt soll der Beschuldigte unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gewesen sein.
Darüber hinaus soll der Beschuldigte in der Nacht vom 27. zum 28. Oktober 2025 in das Bürogebäude einer Carsharing-Firma auf der Antonstraße in Dresden eingedrungen sein, dort einen Autoschlüssel an sich genommen haben und mit diesem einen auf dem Firmengelände stehenden Pkw im Wert von 30.000 Euro entwendet haben, um ihn für sich zu behalten.
Der Beschuldigte wurde am 28. Oktober 2025 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden am 29. Oktober 2025 einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte ist bereits erheblich vorbestraft und hat bislang keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.