Landedirektion Sachsen beendet Raumverträglichkeitsprüfung für Lithiumbergbau im Osterzgebirge
12.01.2026, 11:19 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
600 Bürger beteiligten sich am Verfahren - Ergebnis fällt differenziert aus
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat die Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben »Entwicklung und Betrieb eines Lithiumbergwerkes inklusive Aufbereitung« der Zinnwald Lithium GmbH auf dem Gebiet der Stadt Altenberg abgeschlossen. »In dem Verfahren haben wir die Hinweise von rund 600 Bürgerinnen und Bürgern sowie 50 öffentlichen Stellen berücksichtigt«, erklärte Béla Bélafi, LDS-Präsident. Das Ergebnis falle differenziert aus. Das Vorhaben bietet Chancen für neue Arbeitsplätze, wirtschaftliche und regionale Entwicklung. Gleichzeitig besteht Konfliktpotenzial. Dies betrifft den Schutz naturnaher Quellbereiche und Fließgewässer, die Nähe zu staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten, das Welterbe Montanregion Erzgebirge/ Krušnohoří und den Landschaftswasserhaushalt.
Bélafi betonte: »Das Ergebnis ist keine Entscheidung. Die Raumverträglichkeitsprüfung bildet eine Grundlage für die weitere Planung. Es bietet die Chance, Probleme frühzeitig zu erkennen und im weiteren Verfahren Lösungen dafür zu finden.« Dazu übermittelt die LDS dem Bergbauunternehmen die Prüfungsunterlagen mit Hinweisen, die bei der weiteren Durchführung des Vorhabens zu berücksichtigen sind. »Zuständig für das bergrechtliche Zulassungsverfahren ist nun das Sächsische Oberbergamt«, betonte der LDS-Präsident.
Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung waren das geplante Bergwerk im Ortsteil Zinnwald-Georgenfeld, der geplante Aufbereitungsstandort im Ortsteil Liebenau und die Transportvarianten zwischen Bergwerk und Aufbereitung. Im Vergleich der Transporttrassen stellt Variante 1 »Fördertunnel Zinnwald-Liebenau« mittels Tunnelbohrmaschine die raumverträglichste Lösung dar.
Die Transportvariante 2 mit zusätzlichen Mundlöchern in Geising und Müglitztal mit Bohren und Sprengen und Variante 3 als übertägige Bandanlage nehmen zusätzlich Flächen in Anspruch, teilweise in einem europäischen Vogelschutzgebiet (Fürstenau). Die Variante 3 würde auf mehreren Kilometer durch dieses Schutzgebiet verlaufen und es wäre eine Querung des Müglitztals erforderlich. Zudem rücken die Mundlöcher und die obertägige Bandanlage der Transportvarianten 2 und 3 an Wohnsiedlungen heran.
Die Verfahrensunterlagen lagen vom 7. Juli bis 31. August 2025 in den Städten Altenberg, Bad Gottleuba-Berggießhübel, Glashütte und Liebstadt sowie im Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die erforderlichen Unterlagen waren zudem einsehbar im Internet auf dem Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen. Zudem wurden rund 120 Institutionen über die Eröffnung des Verfahrens informiert und zur Stellungnahme aufgefordert. Dazu zählen Behörden des Bundes und des Freistaates Sachsen, vom Vorhaben voraussichtlich berührte Gemeinden, Naturschutzvereinigungen, Betreiber von Infrastruktureinrichtungen sowie sonstige öffentliche und private Stellen, die Gemeinwohlaufgaben übernehmen. Ebenso wurden lokale Bürgerinitiativen und die angrenzenden tschechischen Städte Teplice, Ústí nad Labem sowie das Regionalamt der Region Ústí nad Labem und die Euroregion Elbe/Labe einbezogen.
Hintergrund
Die Firma Zinnwald Lithium GmbH beabsichtigt, im Bereich Altenberg ein Bergwerk zur Gewinnung von Lithiumerz zu errichten. Etwa 1,5 Millionen Tonnen Lithiumerz sollen jährlich gefördert werden. Der untertägige Abbau soll unterhalb des historischen Altbergbaus in Zinnwald erfolgen. Daneben beansprucht das Vorhaben oberirdische Flächen von insgesamt rund 110 Hektar für die Aufbereitung des Roherzes. Aufbereitungsanlagen und ein Reststoffdepot für Aufbereitungsrückstände sind im nordöstlich gelegenen Altenberger Ortsteil Liebenau vorgesehen.
Der Transport des abgebauten Roherzes vom Bergwerk zur Aufbereitungsanlage soll mittels Bandanlage erfolgen. Zur Überwindung der rund neun Kilometer weiten Strecke werden drei Varianten in Betracht gezogen.
Hintergrund Raumverträglichkeitsprüfung:
Die Raumverträglichkeitsprüfung ist dem eigentlichen Genehmigungsverfahren – dem bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren – vorgeschaltet. Es bildet die Grundlage für die weitere Planung.
Bei der Raumverträglichkeitsprüfung wird das Vorhaben auf seine Folgen für unterschiedliche Nutzungsansprüche an den Raum betrachtet. Das betrifft Aspekte wie Siedlungsentwicklung und Verkehr, Wirtschaft, Freiraum, Land- und Forstwirtschaft, Tourismus und Erholung, Technische Infrastruktur oder Bergbau- und Rohstoffsicherung. Es werden Standort- bzw. Trassenalternativen bewertet und eine überschlägige Umweltprüfung vorgenommen.