Schnelles Urteil wegen Ladendiebstahls

17.12.2025, 11:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat das Amtsgericht Dresden am 16. Dezember 2025 einen 41-jährigen und einen 24-jährigen tschechischen Staatsangehörigen im beschleunigten Verfahren wegen Diebstahls jeweils zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Den Beschuldigten lag zur Last, am 15. Dezember 2025 gegen 12:00 Uhr gemeinsam ein Parfüm im Wert von 249,00 Euro aus einem Parfümgeschäft auf der Dohnaer Straße in Dresden entwendet zu haben, um hierdurch jedenfalls teilweise ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Sie konnten auf frischer Tat gestellt und durch Polizeibeamte vorläufig festgenommen werden. Beide waren geständig und in der Bundesrepublik bislang nicht vorbestraft.


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