Neue Verordnung: zeitgemäße Rahmenbedingungen für Fortbildung und Prüfung der Lebensmittelkontrolleure in Sachsen
16.12.2025, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Das Kabinett hat heute die neue Sächsische Lebensmittelkontrolleurs-verordnung beschlossen. Diese löst die bisherige Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen ab. Hiermit werden auch in Zukunft die Fortbildungen sowie die Prüfungen für Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure in Sachsen verlässlich geregelt. Die Neuerung wurde aufgrund gesetzlicher Änderungen auf Bundesebene notwendig. Die Regelungen orientieren sich im Wesentlichen an der bisherigen Prüfungsordnung. Die Nachwuchsfortbildung in Sachsen ist somit sichergestellt.
Sozialministerin Petra Köpping: »Mit der neuen Sächsischen Lebensmittelkontrolleursverordnung gehen wir einen wichtigen Schritt in die Zukunft. Wir schaffen zeitgemäße Rahmenbedingungen für die Fortbildung und Prüfung unserer Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure und sichern so langfristig die Qualität und Verlässlichkeit der Lebensmittelüberwachung in Sachsen. Das ist ein starkes Signal für den Verbraucherschutz und gleichzeitig ein klares Bekenntnis zur digitalen Modernisierung in der Verwaltung.«
Zeitgemäßen Entwicklungen wird Rechnung getragen, beispielsweise indem Möglichkeiten zum digitalen Ablegen von Prüfungen geschaffen wurden. Zudem wurden weitere Prüfungsregelungen im Sinne des Bürokratieabbaus angepasst. So haben die Lehrgangsbehörden - die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und Kreisfreien Städte - zukünftig lediglich zwei schriftliche Arbeiten abzunehmen. Die im Rahmen der praktischen Prüfung zu absolvierenden Kontrollen werden um ein Objekt verringert. Auch die Antragsverfahren wurden vereinfacht, so kann zukünftig die Information über die Zulassung zur Prüfung elektronisch erfolgen. Das ursprüngliche alleinige Schriftformerfordernis ist damit überholt. Mit der Verordnung steht auch zukünftig eine sehr gute Grundlage zur Verfügung, damit weiterhin hochqualifiziertes Personal im Dienst des gesundheitlichen Verbraucherschutzes tätig ist.