Innennministerkonferenz in Bremen: Drohnenabwehr, KI für die Polizei, Sicherheit im Fußball und Abschiebehaft bei Untergetauchten

05.12.2025, 15:09 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Innenministerkonferenz (IMK) hat heute in Bremen ihre Beratungen abgeschlossen. Wichtige Themen unter den knapp 80 Tagesordnungspunkten waren die Erörterung zum Aufbau einer gemeinsamen und einheitlichen Abwehr der Länder mit dem Bund gegen Drohnenangriffe, die Beratung über die Rahmenbedingungen zum Einsatz von KI zur Stärkung der Inneren Sicherheit und Unterstützung der Arbeit von Polizei und Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, die Beschlüsse zum Bericht der Bundländerarbeitsgruppe mit DLF und DFB »Fußball ohne Gewalt« zur Reduzierung der Stärke von Polizeieinsätzen im Rahmen von Fußballspielen sowie die notwendige Erweiterung zur vereinfachten Beantragung von Abschiebehaft bei Untergetauchten.

Drohnenabwehr

Angesichts der aktuellen geopolitischen Herausforderungen hat sich die Innenministerkonferenz auf die Einrichtung eines Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums von Bund und Ländern unter Federführung des Bundes verabredet. Das Zentrum soll den Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden verbessern, polizeiliche Kompetenzen stärken und ein bundesweites Lagebild zu Drohnenaktivitäten erstellen. Zudem sollen die Aufgaben und Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder optimal aufeinander abgestimmt werden.

Staatsminister des Innern Armin Schuster: »Das neue Drohnen-Abwehrzentrum bündelt die Kräfte von Bund und Ländern, verzahnt zivile und militärische Fähigkeiten im Einsatzfall und schafft ein bundesweites Lagebild. Angesichts einer Entwicklung, in der die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit verschwimmen, schaffen wir klare Strukturen und Handlungsfähigkeit.«

KI-Einsatz der Sicherheitsbehörden

Einigkeit bestand unter den Innenministern darüber, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz als Teil der Digitalisierung grundlegend ist, um den aktuellen Sicherheitsbedürfnissen und Herausforderungen des Rechtsstaats Rechnung zu tragen. Effektivität und Effizienz der Polizei und Sicherheitsbehörden können mit den Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz relevant gestärkt werden und sind wichtiges Instrument, um der Kriminalitätsentwicklung entgegentreten zu treten. Dies betrifft auch den Einsatz KI-gestützter Videoschutzsysteme im öffentlichen Raum, die der Polizei bereits heute wertvolle Unterstützung bei Fahndung und Gefahrenabwehr leistet.

Staatsminister des Innern Armin Schuster: »Bemerkenswert ist die Einigkeit unter allen Ministern, bei diesem zentralen Thema die Polizeien zu befähigen, mit der Entwicklung der Technik jetzt und künftig Schritt zu halten. Angesichts der heutigen Lageszenarien ist das ein klares Signal und wichtiges Zeichen der heutigen Konferenz.«

Fußball ohne Gewalt

Die Innenminister der Länder haben herausgestellt, dass die ganz überwiegende Zahl der Fußballfans friedlich ihre Begeisterung für Sport und Wettbewerb ausleben. Besorgnis besteht über die dagegen geringe Zahl von Störern, die mit hoher Gewaltbereitschaft wiederkehrend die Sicherheit in und um dien Stadien immer wieder massiv gefährden, so dass Fußballspiele nur mit teils enormen Polizeiaufgebot stattfinden können. Ziel der Beschlüsse ist, die Stärke der Polizeieinsätze an Spieltagen auf ein Normalmaß zurückzuführen und entsprechend die Kosten der Einsätze entschieden zu verringern.

Staatsminister des Innern Armin Schuster: »Mit der Einrichtung der Zentralen Stadionverbotskommission beim DFB als Berufungsinstanz mit Fach- und Rechtsaufsicht haben wir in den Gesprächen mit dem organisierten Fußball viel erreicht. Zentrale Aufgabe ist die Weiterentwicklung und konsequente Durchsetzung der einheitlichen Stadionverbotsrichtlinie. Gut für den Fußball ist, dass die regionalen Verbotskommissionen auf Vereinsebene erhalten bleiben. Auf dieser Ebene sind die Sicherheitsbehörden, Vereinen und Verbänden mit Stadionallianzen und Präventionsprojekten schon vorangekommen und wir wollen in Sachsen auf diesem Weg auch im Gespräch mit der Fanszene noch weiter gehen. Generelle Aufgabe bleibt die Fortsetzung der Gespräche zur weiteren Verbesserung des Sicherheitsmanagements an Spieltagen und insbesondere beim Thema Pyro.«

Vereinfachte Beantragung von Abschiebehaft bei Untergetauchten

Die Innenminister der Länder haben noch einmal festgestellt, dass die konsequente Durchsetzung der Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerbern wesentliche Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Aufenthaltsrechts ist. Zentrales Anliegen ist, Hindernisse, die den Vollzug erschweren, zu beseitigen. Entsprechend setzen sich die Innenminister einstimmig dafür ein, dass bundesgesetzlich festgeschrieben wird, dass die vorläufige Ingewahrsamnahme nach Familiengesetz auch bei untergetauchten Personen beantragt werden kann.

Staatsminister des Innern Armin Schuster: »Neben effektiven Grenzkontrollen zur Reduzierung der irregulären Einreise ist auch die Durchsetzung der Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerbern zentrales Element der Asylwende. Bei diesen für die Ausländerbehörden ohnehin schon überbordenden Verfahren kann es doch nicht sein, dass Haftanträge ausgerechnet für Untergetauchte nicht möglich sind."


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang