Verdacht der gefährlichen Körperverletzung

05.12.2025, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Zwei Beschuldigte in Untersuchungshaft

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Deutsche (36 und 41 Jahre), die nach derzeitigem Ermittlungsstand der rechten Szene zuzuordnen sind, Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, am 27. Juli 2025 gegen 02:20 Uhr in der Reinickstraße in Dresden einen 19-jährigen, nach dem äußeren Erscheinungsbild linksorientierten Mann angegriffen und Aufnäher von dessen Jacke gerissen zu haben (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes Sachsen vom 19. August 2025, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de). Sodann soll der 36-jährige Beschuldigte den Geschädigten mit einer Bierflasche ins Gesicht geschlagen haben, woraufhin der Geschädigte bewusstlos zu Boden ging. Im Anschluss soll der 36-jährige Beschuldigte mit der Faust weiter auf den am Boden liegenden Geschädigten eingeprügelt haben. Der 41-jährige Beschuldigte soll hilfsbereite Zeugen auf Abstand gehalten und einen Zeugen gedroht haben, den Hund auf ihn zu hetzen, wenn er sich weiter nähere.

Der Geschädigte wurde schwer verletzt. Er erlitt unter anderem Schnittverletzungen im Gesicht, verlor mehrere Zähne und war einige Monate arbeitsunfähig.

Gegen beide Beschuldigte hat das Amtsgericht Dresden am 18. August 2025 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden Haftbefehle erlassen.

Der 41-jährige Beschuldigte befindet sich derzeit in Strafhaft in anderer Sache. Die Untersuchungshaft ist als Überhaft notiert.

Den Haftbefehl gegen den 36-jährigen Beschuldigten hat das Amtsgericht Dresden am 19. August 2025 außer Vollzug gesetzt. Auf die hiergegen eingelegte Beschwerde der Staatsanwaltschaft Dresden hat das Landgericht Dresden den Haftbefehl am 5. September 2025 wieder in Vollzug gesetzt. Der 36-jährige Beschuldigte wurde am 9. September 2025 von der Polizei erneut festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Seine weitere Beschwerde gegen den Vollzug der Untersuchungshaft hat das Oberlandesgericht Dresden verworfen.

Beide Beschuldigte sind einschlägig vorbestraft und standen zur Tatzeit unter Bewährung. Sie haben sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
Telefax: +49 351 446 2375
E-Mail: presse@stadd.justiz.sachsen.de

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