Landtag beschließt Landzahnarztquote

03.12.2025, 17:46 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gesundheitsministerin Köpping: »Wichtiger Meilenstein für die künftige gesundheitliche Versorgung ist erreicht«

Der Sächsische Landtag hat heute das Gesetz der Koalitionsfraktionen sowie des BSW zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Bedarfsgebieten im Freistaat Sachsen, das Sächsische Landzahnarztgesetz, beschlossen.

Dazu erklärt Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Ich danke dem Sächsischen Landtag für das gemeinsame, vorausschauende Handeln bei der Gestaltung unserer Gesundheitslandschaft. Im Mittelpunkt steht für uns immer die auskömmliche gesundheitliche Versorgung der Menschen in Sachsen. Schon die Landarztquote stößt auf viel Interesse bei Bewerbern. Wir hoffen nun auch auf viele Bewerbungen für die Landzahnarztquote, für deren Einführung ich mich schon lange eingesetzt habe. Dank der Mitarbeit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, der Landeszahnärztekammer, der Landesdirektion Sachsen, den sächsischen Universitäten und der Unterstützung durch den Landtag gelingt es uns nun, bei der zahnärztlichen Versorgung vor die Lage zu kommen. Natürlich ist klar, dass wir ein ganzes Bündel von Maßnahmen brauchen, um die künftige Versorgung zu sichern. Hier bauen wir auf die Expertise und die Unterstützung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Mit dem Beschluss der Landzahnarztquote haben wir aber schon heute einen wichtigen Meilenstein für die künftige gesundheitliche Versorgung erreicht.«

Die Landzahnarztquote ermöglicht ein Studium der Zahnmedizin außerhalb des Numerus Clausus. Ab dem Wintersemester 2026/27 können 8,1 Prozent der vorhandenen 109 Studienplätze an Landzahnarztstudierende vergeben werden. Dies entspricht 8 Studienplätzen pro Semester, 4 in Leipzig und 4 in Dresden. Die Auswahl erfolgt in einem zweistufigen, strukturierten Verfahren. Dabei zählt nicht nur alleine der Notendurchschnitt des Abiturs, sondern auch Eignung, Praxiserfahrung sowie soziales Engagement. Die erste Frist zur Bewerbung für das Wintersemester 2026/2027startet bereits im Februar 2026. Die Vollzugsbehörde ist die Landesdirektion Sachsen.

In vielen Regionen Sachsens ist in den kommenden Jahren ein Mangel bei der zahnärztlichen Versorgung zu befürchten. Die Gründe dafür liegen unter anderem im hohen Altersdurchschnitt der aktuell tätigen 2.340 Zahnärztinnen und Zahnärzte. Fast 40 Prozent sind älter als 60 Jahre, knapp 20 Prozent über 65 Jahre alt. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung hat berechnet, dass in den nächsten zehn Jahren mindestens 700 von ihnen in den Ruhestand gehen werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
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