Schneller, einfacher und bürgernäher – Die Digitalisierung der Justiz erreicht weiteren Meilenstein

02.12.2025, 14:18 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dresden (2. Dezember 2025) – Ab Januar 2026 wird die elektronische Akte (E-Akte) in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Freistaats Sachsen eingeführt sein. Die sächsische Justiz steht vor der Herausforderung, auch in Zukunft leistungsfähig und bürgernah zu bleiben. Dies ist besonders vor dem Hintergrund immer komplexer werdender Gerichts- und Ermittlungsverfahren sowie des Generationenwandels von zentraler Bedeutung. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, setzt das Staatsministerium der Justiz auf eine konsequente Digitalisierung.

Justizministerin Prof. Constanze Geiert: »Die Digitalisierung ist der Schlüssel, um unsere Justiz fit für die Zukunft zu machen. Durch die Einführung der E-Akte und den verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz schaffen wir effiziente, moderne und bürgernahe Lösungen. Damit verbessern wir nicht nur unsere Arbeitsprozesse, sondern auch die Qualität und Zugänglichkeit der Justiz für die Menschen in Sachsen. Zugleich bedeutet der Digitalisierungsprozess für unsere Mitarbeiter derzeit aber auch eine Mehrbelastung und Verzögerungen in den Arbeitsabläufen. Ich möchte daher allen Beschäftigten in der Justiz ausdrücklich für ihren bisherigen Einsatz danken, da ihnen die Digitalisierung im Arbeitsalltag viel abverlangt. Letztlich bleibt die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte in Sachsen jedoch ein entscheidender und wichtiger Grundstein für den digitalen Rechtsstaat von morgen.«

1,1 Millionen digitale Gerichtsakten

Ab kommendem Jahr ist in der Justiz die flächendeckende Arbeit mit der digitalen Akte möglich, die ein entscheidender Grundstein für die weiteren Digitalisierungsetappen, wie z. B. die Einführung von KI-Anwendungen in der Justiz, ist. Bislang wurden über 1,1 Millionen digitale Gerichtsakten in Sachsen angelegt. Damit wird perspektivisch eine effizientere Bearbeitung von Verfahren möglich. Mittlerweile werden monatlich bereits fast 300.000 elektronische Anträge und Klageschriften in der sächsischen Justiz eingereicht.

3.000 Onlineverhandlungen

Dank einer umfassenden technischen Ausstattung der sächsischen Gerichte sind allein im Jahr 2024 rund 3.000 Onlineverhandlungen durchgeführt worden. Damit können Beteiligte unabhängig von ihrem Standort zugeschaltet werden, was Anreisezeiten und Kosten spart und für mehr Bürgernähe der Justiz sorgt. Bereits jetzt sind alle sächsischen Gerichte mit den notwendigen Videokonferenzanlagen ausgestattet, insgesamt 182 mobile Anlagen stehen zur Verfügung. Onlineverhandlungen verbessern die Effizienz und sorgen gleichzeitig für nutzerfreundliche Zugänge zur Justiz, ohne die Grundsätze der Öffentlichkeit und des fairen Verfahrens zu gefährden.

1.312 Behandlungen via Telearzt im Justizvollzug

Die Einführung der Telemedizin im Justizvollzug ist ein weiteres erfolgreiches Digitalisierungsprojekt. Seit Januar 2023 wird die Telemedizin in den sächsischen Justizvollzugsanstalten erprobt und seit Sommer 2025 wurde die Telemedizin in allen Justizvollzugsanstalten eingeführt. Bis Ende August 2025 wurden bereits 1.312 Behandlungen über den Telearzt durchgeführt. Diese digitale Lösung ermöglicht eine schnelle und effiziente medizinische Versorgung, indem ärztliche Untersuchungen via Videokonferenz durchgeführt werden. So können Gefangene in einer Vielzahl von medizinischen Bereichen behandelt werden, ohne die Justizvollzugsanstalten zu verlassen – ein großer Vorteil sowohl für die Gefangenen als auch für das Personal.

IT-Forensik in der Strafverfolgung

Die sächsischen Staatsanwaltschaften setzen bereits KI-gestützte Softwarelösungen zur Datenanalyse ein, um große Datenmengen schnell auszuwerten. Neue Software wie »MoNA« verspricht zudem besonders im Bereich der Organisierten Kriminalität enorme Vorteile. Bei »MoNA« handelt es sich um eine Plattform zur Analyse mobiler Kommunikation. Diese Software stellt eine Eigenentwicklung der Hochschule Mittweida dar und wird seit Anfang 2025 bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Cybercrime in Leipzig erprobt. Das Programm ist in der Lage, Chatverläufe aus beschlagnahmten Mobilfunkendgeräten über mehrere Geräte hinweg auf einmal zu analysieren, Sprachnachrichten automatisch zu transkribieren und fremdsprachige Nachrichten automatisch zu übersetzen. Mithilfe weiterer Software wie »Physical Analyzer« und des Moduls »Excire Forensics« können mittlerweile Bild- und Videodateien auf beschlagnahmten Datenträgern zielgerichtet und schnell analysiert werden. Ein Hauptanwendungsbereich ist hier die Entdeckung kinderpornografischer Inhalte.

Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Justiz

In Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern wurde nun eine KI-Strategie für die Justiz entwickelt, die auf ressourcenschonende, landesübergreifende Lösungen setzt. Das Potenzial von KI-Anwendungen liegt dabei nicht im Ersatz menschlicher Urteilskraft, sondern in der gezielten Unterstützung derjenigen, die Recht sprechen. »Die auf Sprachmodellen basierte KI ist eine Schlüsseltechnologie für die Zukunft der Justiz«, so Justizministerin Geiert. »Mit der zunehmenden Digitalisierung der Gerichtsakten schaffen wir die Grundlage für die schrittweise Erprobung von KI und ihre verantwortungsbewusste Einführung, um so die Justiz in Sachsen von morgen leistungsfähiger und bürgernah aufzustellen.« In Sachsen werden bereits verschiedene KI-Anwendungen erprobt. Zu den laufenden Projekten zählen die Automatisierung von Prozessen durch Robotic-Process-Automation (RPA) am Amtsgericht Bautzen, die Transkription von Sprache in Text im Rahmen des ASEL-Projektes und die Analyse von Asylakten mit dem KI-Tool »Akten-Durchdringungs-Assistent« (ADA) am Verwaltungsgericht Dresden. Ein Partner in der Entwicklung und Umsetzung von KI-Lösungen in der Justiz ist seit 2024 das Institut für Angewandte Informatik (InfAI) der Universität Leipzig.

Digitalisierung der juristischen Ausbildung

In der Referendarausbildung können seit dem Start des Pilotprojektes »E-Klausur« im Jahr 2021 die Klausuren im Rahmen der Ausbildung elektronisch angefertigt werden. Ab 2026 wird neben der digitalen Ableistung der schriftlichen Prüfungen zukünftig auch die digitale Korrektur der Klausuren möglich. Dieser Schritt wird den Prüfungsprozess schneller und effizienter machen – sowohl für den juristischen Nachwuchs als auch für die Prüferinnen und Prüfer. Voraussichtlich im Januar 2026 werden die zum 1. November 2025 neu eingestellten Referendarinnen und Referendare mit Dienstlaptops ausgestattet. Die Justizsekretär- und die Rechtspflegeranwärter wurden beginnend mit dem neuen Ausbildungsjahrgang im September ebenfalls mit mobilen Endgeräten (detachables) ausgestattet. Auch die künftigen Geschäftsstellen und Rechtspflegerinnen und -pfleger werden so von Anfang an mit den elektronischen Verfahren vertraut gemacht.

Hintergrund:

Nach dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs ist die Einführung der elektronischen Akte für die gesamte Justiz grundsätzlich verbindlich.

Mehr Informationen zur Digitalisierung in der Justiz gibt es unter:

https://www.justiz.sachsen.de/lit/karriere-und-jobs-3979.html


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15010
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de
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