Sächsische Staatsregierung beschließt Mietpreisbegrenzungsverordnung für Dresden und Leipzig

02.12.2025, 13:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Regina Kraushaar: »Der Bau von bezahlbarem Wohnraum bleibt zentrales Anliegen, wenn wir die Mietpreisbremse nun verlängern.«

Die Sächsische Staatsregierung hat heute die Mietpreisbegrenzungsverordnung be-schlossen, die eine Verlängerung der bisherigen Regelung für Dresden und Leipzig bis zum 30. Juni 2027 vorsieht. Damit wird die Mietpreisbremse in den beiden Städten ohne Unterbrechung fortgeführt. Die Regelung betrifft Mietwohnungen in besonders nach-gefragten Lagen, um Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mieten zu schützen. Gleichzeitig wird die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum gefördert.

»Bei der Verlängerung der Mietpreisbremse haben wir einen fairen Ausgleich zwischen dem Schutz der Mieter und den berechtigten Interessen der Eigentümer erreichen wollen. Die Mietpreisbremse bringt den Mietern in den angespannten Wohnungsmärkten von Leipzig und Dresden eine Entlastung. Gleichzeitig gilt es, den Wohnungsbau weiter zu forcieren, damit wir langfristig deutlich mehr bezahlbaren Wohnraum sichern«, erklärt Staatsministerin Regina Kraushaar und fügt an: »Ein aktiver Wohnungsbau, der Investitionen ermöglicht und Anreize schafft, ist für uns der nachhaltigste Weg, die Wohnungsmärkte zu stabilisieren und Instrumente wie die Mietpreisbremse überflüssig zu machen.«

Die Staatsregierung stellt zudem sicher, dass die Entwicklung des Wohnungsmarkts kontinuierlich überwacht wird. Ein externes Gutachten der Empirica AG, Berlin wird die Marktbedingungen im gesamten Freistaat umfassend untersuchen. Auf Grundlage dieser Analyse wird die Staatsregierung voraussichtlich im dritten Quartal 2026 entscheiden, ob weitere Maßnahmen zur Entspannung des Marktes erforderlich sind.

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Damit wird eine lückenlose Weiterführung der Mietpreisbremse in Dresden und Leipzig gewährleistet. Die Mietpreisbremse in Sachsen wurde bereits im Oktober 2025 zur Anhörung freigegeben. Nach der jetzigen Entscheidung wird die Verordnung nach einer weiteren Prüfung der Stellungnahmen aus der Anhörung finalisiert und dann veröffentlicht.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smil.sachsen.de
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