Auf Antrag Sachsens: Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordert Beratungspflicht für bessere Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt

27.11.2025, 15:12 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sozialministerin Köpping: »Erwerbstätigkeit ist zentral für gesellschaftliche Integration, soziale und wirtschaftliche Teilhabe sowie Akzeptanz von Zuwanderung«

Die 102. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) unter dem Vorsitz Bayerns in München hat sich auf Antrag Sachsens dafür ausgesprochen, dass Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, verpflichtend eine Beratung zur Integration in den Arbeitsmarkt erhalten müssen. Die Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister der Bundesländer verlangen vom Bund nun, hier eine klare Regelung zu schaffen.

Sozialministerin Petra Köpping: »Die Erwerbstätigkeit von Personen mit Fluchtgeschichte ist einer der zentralen Schlüssel für gesellschaftliche Integration soziale und wirtschaftliche Teilhabe sowie gesamtgesellschaftliche Akzeptanz von Zuwanderung. Arbeitsmarktnähe und Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen Selbständigkeit, Selbstwirksamkeit, Kontakte und beugen Einsamkeit vor.«

Aktuell besteht erst mit einer Flüchtlingsanerkennung in Verbindung mit einem vorliegenden individuellen Grundsicherungsbedarf ein gesetzlich geregeltes Beratungsangebot zur Arbeitsmarktintegration. Bei Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung in Verbindung mit Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz fehlt ein entsprechendes Angebot, was sich besonders bei lang dauernden Verfahren negativ auswirkt.

Darüber hinaus hat die ASMK bekräftigt, dass der Sicherung der Zukunfts- und Funktionsfähigkeit des Sozialstaats eine elementare Bedeutung zukommt. Um seine Funktionsfähigkeit auch weiterhin zu gewährleisten, muss der Sozialstaat erneuert und damit gestärkt werden.

Sozialministerin Köpping: »Die Reform des Sozialstaates erfordert nicht nur einen 'Herbst der Reformen', sondern es handelt sich um einen längerfristigen und nachhaltigen Prozess, bei dem die Länder - einschließlich Sachsen - maßgeblich mitwirken. Eine fundamentale Reform des Sozialstaats muss echte Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung bedeuten. Hierbei geht es eben nicht um Einschränkungen von Leistungen. Der Sozialstaat muss beschleunigt, vereinfacht und mit transparenten Prozessen ausgestaltet werden – unter Einbezug der Betroffenen. Die Länder legen hier in Kürze erste konkrete Änderungsvorschläge für das SGB II und das SGB XII vor und werden diese in den Bundesrat als Länderinitiative einbringen.«


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