Finanzkriminalität mit Kryptowerten: Sachsen setzt auf Einsatz von KI

12.11.2025, 09:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsen intensiviert den Kampf gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung beim Handel von Kryptowerten und setzt dabei auch auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) sowie speziell entwickelter Software. Die Initiative geht zurück auf eine Forschungskooperation des Landesamts für Steuern und Finanzen (LSF) mit der Hochschule Mittweida. Die Hochschule Mittweida ist maßgebender Standort für die anwendungsorientierte Forschung zu KI und Blockchain im Freistaat Sachsen. Gemeinsam haben die Hochschule Mittweida unter der Leitung von Prof. Dr. Ing. Andreas Ittner und IT-Experten der Sondereinheit Risikoprüfung beim LSF sowie der Steuerfahndung eine Software entwickelt, mit der sich Transaktionen mit Kryptowerten nachverfolgen und analysieren lassen. Die Software wird laufend fortentwickelt. »Ziel ist es, Methoden zu schaffen, die Steuerfahnder bei der Ermittlung der Transaktionen von Kryptowerten unterstützen können, um Finanzkriminalität wie Steuerhinterziehung oder Geldwäsche aufzudecken«, so Finanzminister Christian Piwarz.

Der Handel mit Kryptowerten wie etwa Bitcoin und Ethereum hat sich in Deutschland in den vergangenen Jahren von einem Nischenprojekt zum millionenschweren Markt entwickelt. Dabei können Einkünfte aus Kryptowerten auch im Privatvermögen einkommensteuerpflichtig sein. Werden solche Kryptowerte innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung veräußert, unterliegen die Einkünfte grundsätzlich der Einkommensteuer und müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

Werden Einkünfte aus Kryptowerten der Steuerverwaltung verschwiegen, kommt nun bei der Steuerfahndung die neue Software mit KI zur Aufdeckung und Ermittlung dieser Einkünfte zum Einsatz. »Damit wird der Steuerfahndung ein effektives Instrument zur Bekämpfung der Finanzkriminalität an die Hand gegeben. Hierdurch leistet der Freistaat Sachsen einen erheblichen Beitrag für eine faire Steuerfestsetzung«, unterstreicht Finanzminister Christian Piwarz.

Eine weitere, neu angeschaffte kommerzielle Software ermöglicht es zusätzlich, Transaktionsdaten aus verschiedenen Geldbörsen (Wallets) und Handelsplattformen strukturiert aufzubereiten und steuerlich relevante Vorgänge schneller zu identifizieren. Damit werden Prüfprozesse effizienter und transparenter.

Zusätzliche Transparenz schafft eine EU-Richtlinie (sog. »DAC 8«). Danach sind Kryptodienstleister erstmalig im Jahr 2027 für den Meldezeitraum 2026 verpflichtet, Transaktionsdaten ihrer Kunden an die Steuerbehörden zu übermitteln. Diese Informationen werden auch zwischen den EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht, um Steuerbetrug aufzudecken. Finanzminister Christian Piwarz: »Mit moderner Analysetechnik, wissenschaftlicher Unterstützung und europäischer Kooperation sorgt der Staat dafür, dass auch im digitalen Raum keine rechtsfreien Räume bestehen. Damit ist auch die klare Botschaft verbunden, dass sich Steuerhinterziehung durch den Handel mit Kryptowerten nicht lohnt. Die Steuerfahndung wird widerrechtliches Handeln ohnehin entdecken.«


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Ansprechpartner Dirk Reelfs
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Telefax: +49 351 564 40069
E-Mail: presse@smf.sachsen.de
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