Sachsen baut Förderung für Tierheime aus
04.11.2025, 16:34 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsministerin Köpping: »Ziel ist es, breite Landschaft an Tierschutzvereinen zu erhalten«
Das sächsische Kabinett hat heute die Änderung der sächsischen Förderrichtlinie Tierschutz beschlossen, die eine höhere Förderung der Personal- und Betriebskosten ermöglicht. Die Anhebung der Fördersätze wurde durch den Beschluss des Doppelhaushaltes 2025/26 durch den Sächsischen Landtag ermöglicht. Die Förderrichtlinie unterstützt die sächsischen Tierheime und Tierschutzvereine bei ihren Sachausgaben und ihren Investitionen. Wesentliche Kostenfaktoren sind Unterhalt und Pflege der Tiere, Erhalt der Gebäude, Energie, Verwaltung und Futtermittel, medizinische Behandlungskosten von Tieren, Personal.
Staatsministerin Petra Köpping: »Tierheime helfen dort, wo Menschen ihre Verantwortung für ein Tier nicht mehr wahrnehmen können oder wollen, z.B. wegen veränderter Lebensumstände oder weil sie mit dem Tier überfordert sind. Sie übernehmen damit - in ganz vielen Fällen sogar ehrenamtlich - eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.«
Mit der geänderten Förderrichtlinie Tierschutz wird der gedeckelte Fördersatz angehoben: die Förderung der Personal- und Betriebskosten des Tierheims, die Wegstreckenentschädigung und die Fortbildungsaufwendungen werden auf einen Fördersatz auf von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch auf eine Deckelungssumme von 35.000 Euro, begrenzt. Der bisherige Fördersatz betrug bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. maximal 10.000 Euro, welche in der Vergangenheit von vielen Tierheimen ausgeschöpft wurden. Zukünftig ist aber davon auszugehen, dass die Betriebskostenförderung differenzierter ausfallen wird.
»Ziel ist es, die breite Landschaft an Tierschutzvereinen zu erhalten, die aufgrund ihrer unterschiedlichen Ausrichtungen sehr verschiedene Kostenstrukturen haben. Die Gestaltung des neuen Fördersatzes berücksichtigt diese besser. Ich danke dem Sächsischen Landtag, der mit dem Beschluss des Doppelhaushaltes 2025/26 die Anhebung der Fördersätze ermöglicht hat«, so Staatsministerin Köpping. Im Doppelhaushalt 2025/26 wurden die jährlichen Fördermittel für die Tierheime/Tierschutzvereine von 1,32 Millionen Euro auf jetzt 2,0 Millionen Euro angehoben.
Die Änderung der Förderrichtlinie Tierschutz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Staatsministerin Petra Köpping: »Ich freue mich, dass der geänderte Fördersatz - trotz des sich bereits dem Ende zuneigenden Förderjahrs - noch in diesem Jahr wirksam werden kann. Wenn die Tierschutzvereine und die Landesdirektion Sachsen als Bewilligungsbehörde Hand in Hand sehr zügig alle notwendigen Schritte unternehmen, können die Fördergelder noch im Dezember ausgezahlt werden.«
Hintergrundinformationen
Der Freistaat Sachsen fördert die Arbeit der Tierschutzvereine in den Tierheimen seit den 1990er Jahren. Die Förderrichtlinie Tierschutz unterstützt die Arbeit der Tierschutzvereine in vielfältiger Hinsicht.
Es werden Investitionen zur Schaffung von Plätzen in Tierheimen gefördert, zu denen u. a. die Förderung von Bauvorhaben oder Instandhaltung der Bausubstanz zählen. Die Förderquote für investive Maßnahmen in Tierheimen beträgt bis zu 90 Prozent.
Neben den investiven Maßnahmen werden auch bestimmte Sachkosten (Futtermittel, Tierbedarfsgegenstände) gefördert. Hierzu zählt auch weiterhin die finanzielle Unterstützung der Kastration und das Chippen von freilebenden Katzen.
Darüber hinaus sind - seit der grundlegenden Überarbeitung der Förderrichtlinie Tierschutz im Juli 2022 - im Bereich der Sachkosten auch Maßnahmen zum Betrieb eines Tierheimes förderfähig, wie Strom, Wasser, Abwasser, Heizung, Miete und Telefon.
Im Doppelhaushalt 2025/2026 stehen für die Förderrichtlinie Tierschutz jährlich 2,0 Millionen Euro zur Verfügung. Davon entfallen 500.000 Euro auf Investitionen und 1,5 Millionen Euro auf Sachkosten. Im Doppelhaushalt 2023/2024 waren es insgesamt 1,32 Millionen Euro (400.000 Euro Investitionen, 920.000 Euro Sachkosten) und im Doppelhaushalt 2021/2022 insgesamt 1,07 Millionen Euro (400.000 Euro Investitionen, 670.000 Euro Sachkosten).
Die Fördermittel können bei der Landesdirektion Sachsen beantragt werden. Die Formulare hierzu werden auf deren Internetseite zur Verfügung gestellt werden:
https://www.lds.sachsen.de/foerderung/?ID=4404&art_param=335