Benennung der Poolführer im Staatsschutzverfahren gegen Susann E. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung u.a.
04.11.2025, 15:49 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
In dem Staatsschutzverfahren gegen Susann E., das am 6. November 2025 um 10.00 Uhr im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden, Hammerweg 26, 01127 Dresden, beginnt, sind nach der sitzungspolizeilichen Anordnung der Vorsitzenden Aufnahmen im Sitzungssaal nur durch zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender) sowie durch vier Fotografen zulässig (Pool-Lösung).
Die Poolführerschaft für Fernsehaufnahmen im Sitzungssaal wird für die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten vom Mitteldeutschen Rundfunk übernommen. Für die privaten Fernsehsender übernimmt die Poolführerschaft RTL/n-tv.
Die Fotoaufnahmen im Sitzungssaal werden von dpa und AFP für die Agenturen sowie Ove Landgraf und Dirk Sukow übernommen bzw. diesen übertragen.
Kontakt zu den Poolführern kann über die Pressestelle des Oberlandesgerichts Dresden
(e-mail: presse@olg.justiz.sachsen.de) oder die Presseräume im Prozessgebäude auf-genommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach der sitzungspolizeilichen Anordnung Bildaufnahmen der Angeklagten und von Zeugen mit geeigneten Mitteln zu anonymisieren sind, es sei denn, die Betroffenen erklären ihre Zustimmung zu einer abweichenden Vorgehensweise. Die zugelassenen Bildjournalisten haben vor der Weitergabe des gefertigten Bildmaterials und der Verwendungsrechte hieran dieses in geeigneter Weise zu anonymisieren oder sonst sicherzustellen, dass die Anonymisierungsvorschrift von den Empfängern beachtet wird. Für den Fall der Missachtung der Anonymisierungsvorschrift droht der Entzug der Akkreditierung.