Dutzende Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem sogenannten Mercedes-Bus »Adenauer SRP+« eingeleitet
10.10.2025, 12:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Medieninformation der Polizeidirektion Chemnitz Nr. 449|2025
Chemnitz/Landkreis Mittelsachsen
Dutzende Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem sogenannten Mercedes-Bus »Adenauer SRP+« eingeleitet
Zeit: 10.10.2025
Ort: Chemnitz und Döbeln
(3483) Am 20.09.2025 beschlagnahmten Polizisten im Zuge des Versammlungsgeschehens um den »Christopher Street Day« in Döbeln den als Protestbus bekannten »Adenauer SRP+« wegen erheblicher technischer Mängel. Dieser war an jenem Tag fahrend auf der
B 169 festgestellt und kontrolliert worden (siehe Medieninformation Nr. 412, https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1090736). Nachdem ein unabhängiger Gutachter der DEKRA Chemnitz am 26.09.2025 sowie am 29.09.2025 im und am Kraftomnibus Mercedes eine Bestandsaufnahme zur Begutachtung des Fahrzeugs durchgeführt hatte, stufte er das Fahrzeug als verkehrsunsicher ein. Die festgestellten Mängel am Kraftomnibus betrafen im Wesentlichen Lichtanlagen auf dem Dach, Schäden an Scheiben sowie bewegliche Aufbauten, die die Fahrzeughöhe sowie -breite unzulässig verändern und Auswirkungen auf die Stabilität des Fahrzeugs haben. Die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde Berlin setzte den Bus außer Betrieb, was durch Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Chemnitz am 29.09.2025 durchgesetzt wurde (siehe Medieninformation Nr. 429, https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1090989).
Mittlerweile wurde der durch den Halter organisierte Transport des verkehrsunsicheren Busses realisiert. Zwischenzeitlich hatte sich im Besonderen auch die Kriminalpolizeiinspektion Chemnitz mit den Entwicklungen rund um den Protestbus beschäftigt. Konkret sichteten Ermittler hunderte Posts und Nutzerkommentare in den sozialen Netzwerken, die sich in der Hauptsache und mannigfaltigen Ausprägungen gegen einen Polizeihauptkommissar richteten, der die Verkehrskontrolle am 20.09.2025 maßgeblich durchgeführt hatte. Im Ergebnis der umfassenden Prüfung wurden über 200 (Stand: 02.10.2025) relevante Veröffentlichungen bzw. Kommentare im Internet festgestellt, bei denen der Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Dabei handelt es sich nach Einschätzung der Kriminalisten im Wesentlichen um folgende Straftatbestände:
– Öffentliches Auffordern zu Straftaten
– Verleumdung
– Bedrohung
– Verhetzende Beleidigung
– Beleidigung
– Falsche Verdächtigung
– Üble Nachrede
– Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz
– Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
Eine eigens beim Dezernat Staatsschutz angesiedelte, vierköpfige Ermittlungsgruppe steht bereits im engen Austausch mit der Staatsanwaltschaft Chemnitz. Seitens der Justizbehörde erfolgt gegenwärtig eine umfassende strafrechtliche Würdigung der mehr als
200 Sachverhalte. Das Ergebnis ist derzeit noch ausstehend. Ungeachtet dessen läuft das Monitoring der Ermittlungsgruppe in den sozialen Netzwerken fort.
Neben dem am 20.09.2025 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren (erloschene Betriebserlaubnis des Kraftomnibusses), über welches final die Bußgeldstelle des Landkreises Mittelsachsen entscheiden muss, hat die Verkehrspolizeiinspektion Chemnitz zudem eigenständige Ermittlungen aufgenommen. So wird gegen den Halter des Protestbusses und gegen die am 20.09.2025 auf der B 169 festgestellte Fahrerin wegen zahlreicher Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz bzw. die Fahrpersonalverordnung ermittelt. (Ry)