Beginn der Hauptverhandlung gegen Johann G. u.a. wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung u.a.

08.10.2025, 13:27 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der 4. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Dresden hat mit Beschluss vom 26. September 2025 (4 St 2/25) das Hauptverfahren eröffnet. Termine zur Hauptverhandlung sind beginnend ab dem 4. November 2025 vorgesehen.

Die Generalbundesanwaltschaft legt den insgesamt sieben Angeklagten zur Last, als Mitglieder oder Unterstützer zu einer spätestens Ende 2017/Anfang 2018 in und um Leipzig gegründeten Vereinigung gehört zu haben, deren Mitglieder eine militante linksextremistische Ideologie teilten. Dies habe insbesondere die Ablehnung des bestehenden demokratischen Rechtsstaats, des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sowie des staatlichen Gewaltmonopols eingeschlossen. Die auch überregional vernetzte Gruppierung soll über mehrere Jahre hinweg gewaltsame Angriffe gegen Personen verübt haben, die ihrer Ansicht nach aus der »rechten Szene« kamen. Die Aktionen seien in der Regel intensiv vorbereitet worden. Die Angeklagten sollen sich dadurch unter anderem - in wechselnden Besetzungen - außerdem der gefährlichen Körperverletzung, des versuchten Mordes, der Sachbeschädigung, der Urkundenfälschung und des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig gemacht haben. Johann G. und Paul M. wird darüber hinaus Diebstahl mit Waffen zur Last gelegt.

I. Die Hauptverhandlung beginnt am

Dienstag, dem 4. November 2025, 09.30 Uhr,

im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden, Hammerweg 26, 01127 Dresden.

Folgende Fortsetzungstermine (Beginn jeweils 9.30 Uhr) sind vorgesehen:

Mittwoch, 12. November 2025
Donnerstag, 13. November 2025
Montag, 17. November 2025
Dienstag, 18. November 2025
Dienstag, 25. November 2025
Mittwoch, 26. November 2025
Montag, 1. Dezember 2025
Dienstag, 2. Dezember 2025
Dienstag, 9. Dezember 2025
Mittwoch, 10. Dezember 2025
Dienstag, 16. Dezember 2025
Mittwoch, 17. Dezember 2025
Dienstag, 6. Januar 2026
Mittwoch, 7. Januar 2026
Dienstag, 13. Januar 2026
Mittwoch, 14. Januar 2026
Dienstag, 20. Januar 2026
Mittwoch, 21. Januar 2026
Donnerstag, 22. Januar 2026
Dienstag, 27. Januar 2026
Mittwoch, 28. Januar 2026
Mittwoch, 4. Februar 2026
Donnerstag, 5. Februar 2026
Dienstag, 10. Februar 2026
Mittwoch, 11. Februar 2026
Donnerstag, 12. Februar 2026
Montag, 16. Februar 2026
Dienstag, 17. Februar 2026
Dienstag, 24. Februar 2026
Mittwoch, 25. Februar 2026
Mittwoch, 4. März 2026
Donnerstag, 5. März 2026
Dienstag, 10. März 2026
Mittwoch, 11. März 2026
Donnerstag, 12. März 2026
Dienstag, 17. März 2026
Mittwoch, 18. März 2026
Donnerstag, 19. März 2026
Mittwoch, 25. März 2026
Donnerstag, 26. März 2026
Mittwoch, 1. April 04.2026
Donnerstag, 2. April 2026
Mittwoch, 8. April 2026
Donnerstag, 9. April 2026
Dienstag, 14. April 2026
Mittwoch, 15. April 2026
Donnerstag, 16. April 2026
Montag, 20. April 2026
Dienstag, 21. April 2026
Montag, 27. April 2026
Dienstag, 28. April 2026
Donnerstag, 7. Mai 2026
Freitag, 8. Mai 2026
Mittwoch, 13. Mai 2026
Donnerstag, 21. Mai 2026
Freitag, 22. Mai 2026
Dienstag, 26. Mai 2026
Mittwoch, 27. Mai 2026
Dienstag, 2. Juni 2026
Mittwoch, 3. Juni 2026
Dienstag, 9. Juni 2026
Mittwoch, 10. Juni 2026
Dienstag, 16. Juni 2026
Mittwoch, 17. Juni 2026
Dienstag, 23. Juni 2026
Mittwoch, 24. Juni 2026
Dienstag, 30. Juni 2026
Mittwoch, 1. Juli 2026
Weitere Termine sind am 30. Juli 2026 bis zum 30.07.2027 bestimmt.

II. Der Vorsitzende des Staatsschutzsenats hat für dieses Verfahren sitzungspolizeiliche Anordnungen getroffen. Die vollständige sitzungspolizeiliche Anordnung vom 6. Oktober 2025 – einschließlich ihrer Begründung – kann über die Pressestelle des Oberlandesgerichts eingesehen werden. Es gelten besondere sicherheitsbedingte Vorkehrungen. Nachfolgend wird auf einzelne Anordnungen gesondert hingewiesen.

1. Akkreditierungsverfahren

Für Medienvertreter/Journalisten findet ein Akkreditierungsverfahren statt.

a) Medienvertreter/Journalisten können sich ausschließlich per Mail über die E-Mail Adresse: Akkreditierung@olg.justiz.sachsen.de unter dem Betreff »Johann G.« unter Übermittlung eines gültigen bundeseinheitlichen Presseausweises und unter Angabe des Medienorgans akkreditieren.

Jeder Medienvertreter/Journalist kann sich nur einmal akkreditieren.

Die Akkreditierungsfrist beginnt am Dienstag, 14. Oktober 2025 12.00 Uhr, und endet am Montag, 20. Oktober 2025 12.00 Uhr.

Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail an vorgenanntes Postfach, vor Beginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

b) Jedes rechtlich selbständige Medienorgan kann sich mit einer beliebigen Anzahl von Vertretern am Akkreditierungsverfahren beteiligen. Jeder Vertreter muss sich jedoch einzeln akkreditieren. Sammelakkreditierungen einzelner Medienorgane sind nicht zulässig.

Sollte aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse der Vertreter eines Medienorgans verhindert und damit das Medienorgan nicht vertreten sein, kann bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Dresden ein Vertreter benannt werden.

c) Für Bildjournalisten wird eine Pool-Lösung durchgeführt.

Von den akkreditierten Fernsehvertretern werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender), bestehend aus einem Kameramann, einem Techniker und einem Redakteur, mit jeweils einer Kamera für Aufnahmen im Sitzungssaal vor Beginn der Hauptverhandlung zugelassen, die sich einverstanden erklärt haben, ihr Ton- und Bildmaterial anderen Sendern zur Verfügung zu stellen (Pool-Lösung).

Von den akkreditierten Medienvertretern/Journalisten werden vier Fotografen (zwei Agenturvertreter und zwei freie Fotografen bzw. Mitarbeiter eines Printmediums) für Aufnahmen im Sitzungssaal vor Beginn der Hauptverhandlung zugelassen, die sich einverstanden erklärt haben, ihr Bildmaterial anderen Agenturen bzw. Printmedien zur Verfügung zu stellen (Pool-Lösung).

Soweit bis spätestens Montag, 27. Oktober 2025 12.00 Uhr, der Pressestelle bei dem Oberlandesgericht Dresden keine verbindlichen einvernehmlichen Pool-Lösungen mitgeteilt sind, trifft die Pressesprecherin die Auswahl durch Los.

Für Ton-, Film- und Bildaufnahmen gelten zeitliche und räumliche Beschränkungen. Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten sind zu wahren. Insbesondere Bildaufnahmen der Angeklagten sowie von Nebenklägern und Zeugen sind mit geeigneten Mitteln zu anonymisieren, es sei denn, die Betroffenen erklären ihre Zustimmung. Die Poolführer haben vor der Weitergabe des gefertigten Bildmaterials dieses in geeigneter Weise zu anonymisieren oder sonst sicherzustellen, dass die Anonymisierungsvorschrift von den Empfängern beachtet wird. Verstöße werden gemäß den Vorgaben der sitzungspolizeilichen Anordnung sanktioniert.

2. Sicherheitsanordnungen

Zugang zum Prozessgebäude

Es finden umfangreiche Sicherheitskontrollen statt. Es ist daher beabsichtigt, mit den Einlasskontrollen am ersten Verhandlungstag, dem 4. November 2025, mindestens 90 Minuten vor Eröffnung der Sitzung zu beginnen, um einen rechtzeitigen Zugang zu ermöglichen. An den anderen Verhandlungstagen wird das Prozessgebäude mindestens 45 Minuten vor Sitzungsbeginn geöffnet.

Besucher sollten ausreichend Zeit vor dem Sitzungsbeginn einplanen, weil die Sicherheitskontrollen zeitaufwändig sind und zu nicht unerheblichen Verzögerungen führen können.

Sicherheitskontrollen

Der durchzuführenden Einlasskontrolle haben sich alle Zuhörer einschließlich der Medienvertreter und die übrigen Verfahrensbeteiligten zu unterziehen.

Bei der Einlasskontrolle müssen sich alle Personen mit einem gültigen Bundespersonalausweis oder Reisepass bzw. mit einem Ausweis der Rechtsanwaltskammer ausweisen, ausländische Staatsangehörige mit einem entsprechenden gültigen Ausweispapier. Medienvertreter haben sich zusätzlich durch einen gültigen Presseausweis und ggf. durch einen Akkreditierungsnachweis zu legitimieren. Nähere Einzelheiten regelt die sitzungspolizeiliche Anordnung.

Aufgrund der sitzungspolizeilichen Anordnung ist allen Personen das Mitführen von Waffen und Gegenständen untersagt, die geeignet sind

1. andere körperlich zu verletzen,
2. zur Störung der Hauptverhandlung verwendet zu werden,
3. die Identifizierung möglicher Störer zu vereiteln oder zu erschweren,
4. die Sicherheit und Ordnung im Sitzungssaal einschließlich des Zugangsbereichs durch das Zeigen oder Tragen (auch als Kleidungsbestandteil) von Symbolen oder bildlichen bzw. textlichen Darstellung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Bekenntnisse oder durch Aussagen mit Bezügen zum Gegenstand des Verfahrens oder seinen Beteiligten zu beeinträchtigen.

Es ist nicht gestattet, Taschen und andere Behältnisse, Lebensmittel, Funkgeräte, Mobiltelefone (Handys), mobile Computer (Laptops/Tablets), Foto- und Filmapparate sowie Geräte, die der Ton- und Bildaufnahme und/oder -wiedergabe dienen, mitzuführen. Ausnahmen bestehen zu Mobiltelefonen (im ausgeschalteten Zustand) und mobilen Computern (im Offline-Betrieb) für akkreditierte Medienvertreter/Journalisten, hinsichtlich Foto- und Filmapparaten für entsprechend akkreditierte Medienvertreter/Journalisten auch zur Fertigung von Bildaufnahmen. Über sonstige Ausnahmen entscheidet der Vorsitzende im Einzelfall.

Im Hinblick auf die umfangreichen sitzungspolizeilichen Anordnungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Sitzungssaal wird angeraten – auch um eine zügige Einlasskontrolle zu ermöglichen – nicht zugelassene Gegenstände (scharfe oder spitze Gegenstände: z.B. Messer, Schere, Zirkel, Nagelfeile, Werkzeuge; Glas: z.B. Getränkeflaschen, Parfüm; Dosen: z.B. Getränke, Haarspray; Feuerzeuge; pyrotechnische Erzeugnisse) einschließlich Taschen sowie Handys etc. nicht mit zum Prozessgebäude zu bringen.

Personen, die sich nicht in der vorgeschriebenen Weise ausweisen oder sich etwa weigern, beanstandete Gegenstände in Verwahrung zu geben oder sich abtasten zu lassen, wird der Zutritt versagt werden.

Sitzungssaal

Im Sitzungssaal des Prozessgebäudes stehen für das Verfahren im Zuhörerbereich insgesamt 152 Sitzplätze zur Verfügung. Für Medienvertreter/Journalisten sind hiervon 50 Sitzplätze reserviert, die als solche gekennzeichnet sind. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht. Wird ein für Medienvertreter/Journalisten reservierter Sitzplatz nicht spätestens zehn Minuten vor Sitzungsbeginn eingenommen, wird dieser in erster Linie für anwesende akkreditierte Medienvertreter/Journalisten und in zweiter Linie für sonstige Zuhörer freigegeben.

Medienvertreter/Journalisten und andere Zuhörer werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens in den Sitzungssaal eingelassen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht. Den diesbezüglich ergehenden Anordnungen der Justizbediensteten oder ihrer Amtshelfer ist Folge zu leisten. Zuhörer und Medienvertreter/Journalisten, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.

Akkreditierte Medienvertreter/Journalisten dürfen ihre Mobiltelefone nur im ausgeschalteten Zustand mit in den Sitzungssaal bringen. Ihre Nutzung ist dort untersagt. Mobile Computer dürfen hier nur offline betrieben werden. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind mit diesen Geräten nicht erlaubt. Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets sind im Sitzungssaal nicht gestattet.

Medienarbeitsraum

Unter den in der sitzungspolizeilichen Anordnung bestimmten Voraussetzungen steht Medienvertretern/Journalisten ein Medienarbeitsraum zur Verfügung, in dem nach Maßgabe der sitzungspolizeilichen Anordnung bei besonderem Bedarf eine Tonübertragung der Verhandlung ermöglicht werden soll.


Kontakt

Oberlandesgericht Dresden

Pressesprecherin Meike Schaaf
Telefon: +49 351 446 1360
Telefax: +49 351 446 1499
E-Mail: presse@olg.justiz.sachsen.de

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