Kabinett beschließt Entwurf für Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz

02.10.2025, 13:17 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Sächsische Kabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes beschlossen. Im Gesetzgebungsverfahrung folgt eine Anhörung vor der Befassung in den Sächsischen Landtag.

Staatsminister Armin Schuster: »Mit dem neuen Polizeigesetzesentwurf belegt die Staatsregierung Handlungssicherheit gerade in der wichtigen Frage der Inneren Sicherheit. Wir haben damit eine eine entscheidende Etappe genommen auf dem Weg zu einem zeitgemäßen Polizeigesetz. Bei der Gestaltung der Kompetenzen und Befugnisse bewegen wir uns auf Augenhöhe mit einer Vielzahl weiterer Bundesländer, die ihr Gesetz ebenfalls angepasst haben oder noch werden.«

Zentrale Punkte des Gesetzesentwurfs

Der Entwurf setzt Vorgaben des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs um, erfüllt Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und berücksichtigt polizeifachliche Erfordernisse. Zu den konkreten Regelungen zählen:

Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten (Taser): Einführung als Deeskalationsmittel für alle Polizeibeamte als nicht-tödliches Einsatzmittel. Die gemachten Erfahrungen werden nach einer Pilotphase evaluiert.

Drohnenabwehr: Befugnis zur Abwehr gefährlicher Drohnen durch verhältnismäßige Maßnahmen (z. B. Laser, Jammer, GPS-Störer) sowie zum Einsatz von Drohnen zur Lageerkundung.

Verdeckte automatisierte Kennzeichenerkennung: Ermöglichung des verdeckten Einsatzes, um gesuchte Fahrzeuge unauffällig zu identifizieren und die Aufklärungsquote bei Kapitalverbrechen zu erhöhen.

Anlassbezogener Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten: Nutzung öffentlich zugänglicher Daten zur gezielten Fahndung nach schweren Straftätern und Terrorgefährdern.

Automatisierte Datenanalyse: Einsatz moderner IT-Systeme zur Auswertung komplexer Datenmengen, z. B. bei der Bekämpfung von Terrornetzwerken oder Serienstraftaten.

Quellen-TKÜ: Rechtliche Grundlage zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation im Einzelfall unter richterlicher Kontrolle.

Bodycams in Wohnräumen: Erweiterung des Einsatzes von Bodycams auf Wohnräume und Geschäftsräume außerhalb der Öffnungszeiten, um Einsatzkräfte in kritischen Situationen besser zu schützen

Präzisierung und Stärkung der polizeilichen Handlungsmöglichkeiten im Bereich häusliche Gewalt: Schaffung eines Gesamtpakets an Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, inklusive Datenübermittlungsbefugnissen zwischen Behörden und fachlich zuständigen privaten Stellen und Organisationen, um Betroffene schneller und wirksamer zu schützen.

Einsatz intelligenter Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten: Gezielte Nutzung intelligenter Videoüberwachung, um Gefahren im öffentlichen Raum frühzeitig zu erkennen und die Bevölkerung zu schützen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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