Baurecht für Königsbrücker Landstraße im Dresdner Norden

02.10.2025, 09:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen genehmigt Ausbau zwischen Darwinstraße und Arkonastraße

Die Landesdirektion Sachsen hat die Erneuerung der Königsbrücker Landstraße zwischen Darwinstraße und Arkonastraße mit einem Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Es handelt sich um den 1. Bauabschnitt des Vorhabens der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) zum Ausbau der Königsbrücker Landstraße zwischen Karl-Marx-Straße und Arkonastraße.

»Mit dem Planfeststellungsbeschluss können die Dresdner Verkehrsbetriebe den Ausbau dieser wichtigen Verkehrsachse im Dresdner Norden angehen. Durch die Erweiterung der Straßenbahntrasse auf zwei Gleise wird der Betriebsablauf stabiler. Außerdem verbessert sich der Fuß- und Radverkehr durch barrierefreie Haltestellen sowie einen Radfahrstreifen.« informiert Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen, zur Genehmigung.

Die Königsbrücker Landstraße verbindet die Dresdner Innenstadt mit den Ortschaften Weixdorf und Langebrück. Das Projekt umfasst die Erneuerung der Gleisanlagen einschließlich der Fahrleitungen. Hierzu ist geplant, den Gleisachsabstand im zweigleisigen Bereich zwischen Stendaler Straße und dem Bauende auf Höhe Arkonastraße von 2,65 Meter auf mindestens 3,00 Meter zu vergrößern. So können dort zukünftig die neuen, breiteren Stadtbahnwagen verkehren. Im Bereich Darwinstraße/Stendaler Straße wird erstmals die Zweigleisigkeit herstellt.

Bestandteil des Vorhabens ist auch der barrierefreie Ausbau der Haltestelle »Käthe-Kollwitz-Platz« einschließlich des Mobiliars. Die landwärtige Haltestelle wird mit angehobener Radfahrbahn ausgebildet.

Beim Ausbau der Königsbrücker Landstraße in stadtauswärtiger Richtung wird auch ein 1,85 Meter breiter Radfahrstreifen angelegt. Grundstückszufahrten, Signalanlagen und Gehwegen werden angepasst. Vorhandene Leitungen werden erneuert und zum Teil neu verlegt. Gleichfalls erneuert wird die Straßenbeleuchtung. Die Neuordnung des Verkehrsraums erfolgt überwiegend im vorhandenen Querschnitt.

Für das Vorhaben müssen drei Bäume gefällt und rund einhundert Quadratmeter Garten- und Strauchfläche versiegelt werden. Zum Ausgleich werden im Vorhabengebiet 23 Bäume neu gepflanzt sowie nicht mehr benötigte Verkehrsflächen entsiegelt.

Während des Ausbaus der Königsbrücker Landstraße wird zeitweise eine Vollsperrung notwendig sein. Nähere Informationen geben die zuständigen Behörden rechtzeitig bekannt.

Die genehmigten Planunterlagen werden vom 20. Oktober bis zum 3. November 2025 in der Landeshauptstadt Dresden öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird zuvor ortsüblich bekannt gemacht.


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