Städtebauförderung stärkt Sachsens Städte und Gemeinden

01.10.2025, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

129 Millionen Euro für 88 Orte – 17 Orte mit neuen Fördergebieten dabei

Erfreuliche Nachrichten für Elterlein, Torgau und Oederan sowie 14 weitere Kommunen in Sachsen: Die Städte profitieren von der Städtebauförderung. Staatsministerin Regina Kraushaar hat den Vertretern der 17 Kommunen heute (1. Oktober 2025) in Leisnig die ersten Förderbescheide über insgesamt 37,8 Millionen Euro übergeben. Der Bund und der Freistaat Sachsen unterstützen sie bei der Entwicklung benachteiligter Stadt- bzw. Ortsteile. Die Fördermittel stehen den Kommunen für Investitionen zum Erhalt und zur Verbesserung ihrer städtebaulichen Situation zur Verfügung. Die Programme dafür heißen »Lebendige Zentren«, »Sozialer Zusammenhalt« und »Wachstum und nachhaltige Erneuerung«.

Neben den neu aufgenommenen Fördergebieten stehen weiterhin auch Mittel für die Fortsetzung bereits laufender Städtebauprojekte in 71 Kommunen zur Verfügung. Insgesamt können somit 124 städtebauliche Gesamtmaßnahmen, teilweise mehrere in einem Ort, unterstützt werden.

»Die Städtebauförderung ist ein verlässliches Instrument. Seit 1991 sind über 6,3 Milliarden Euro von Bund und Land in Sachsens Städte geflossen. Ohne Städtebauförderung wären viele Kommunen mit der Last der Sanierungen und Modernisierungen allein geblieben. Heute können wir mit Stolz behaupten: Die Förderung hat sichtbare, positive Gestaltungsspuren hinterlassen. Plätze sind wieder zu Orten der Begegnung geworden. Historische Bauten prägen Stadtbilder, die wieder Stolz ausstrahlen. Kitas, Schulen, Grünanlagen, Spielplätze und Straßenräume sind modernisiert. Kurz: Wir haben Lebensqualität geschaffen – und zwar dort, wo Menschen jeden Tag zu Hause sind«, betonte Staatsminister Regina Kraushaar bei der Feierstunde in Leisnig.

Ziele des Programms »Lebendige Zentren« sind die Revitalisierung und Erhaltung von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten oder Ortsteilzentren, die Standortaufwertung sowie die Förderung der Nutzungsvielfalt. Die Fördermittel in Höhe von rund 39,5 Millionen Euro für insgesamt 37 Gesamtmaßnahmen dienen der Entwicklung der Städte und Gemeinden zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft, Kultur und Bildung. Dazu gehören die sechs Neuaufnahmen der Kommunen Elterlein, Lunzenau, Radebeul, Rietschen, Wittichenau und Wurzen.

Die neuen Gesamtmaßnahmen der Kommunen Elterlein und Rietschen zeigen beispielhaft die Vielfältigkeit an Maßnahmen, die im Programm »Lebendige Zentren« unterstützt werden.

Die Stadt Elterlein (Erzgebirgskreis) erhält für ihre Gesamtmaßnahme »Stadtkern der Manufakturen« in diesem Jahr rund 2,7 Millionen Euro. Bis 2039 – Laufzeit des Fördergebietes – kann die Stadt mit Städtebaufördermitteln in Höhe von insgesamt 4,2 Millionen Euro rechnen. Zu den Zielen der Gesamtmaßnahme gehören die Transformation des städtischen Raumes, eine nachhaltige Grün- und Freiraumbewirtschaftung, die Etablierung moderner und zukunftsfähiger öffentlicher Infrastruktur sowie die Belebung des Vereinswesens und der traditionellen Handwerkskunst in Elterlein. Über die Städtebauförderung werden unter anderem mehrere stadtbildprägende Gebäude am Markt saniert, darunter das Rathaus, das Bürgerhaus »Goldene Sonne« und das Barbara-Uttmann-Haus. Außerdem werden die öffentlichen Grün- und Freiflächen im Stadtgebiet klimagerecht gestaltet und die Außenanlagen des Grundschulstandortes sowie das Umfeld des Bauhofes aufgewertet.

Auch die Gemeinde Rietschen (Landkreis Görlitz) wird mit der neuen Gesamtmaßnahme »An der Flusssiedlung« in das Programm aufgenommen. Für die Umsetzung erhält sie in diesem Jahr bereits Fördermittel in Höhe von etwa 1,1 Millionen Euro und kann bis 2039 mit insgesamt rund 9,1 Millionen Euro rechnen. Zielstellung der neuen Gesamtmaßnahme ist insbesondere die Stärkung und Weiterentwicklung des Ortskernes als zukunftsfähiger Wohn- und Geschäftsstandort und bedarfsgerechtes Versorgungszentrum. Dafür sind unter anderem Maßnahmen zur energieeffizienten und bedarfsorientierten Erneuerung öffentlicher Einrichtungen geplant, wie der Umbau des denkmalgeschützten Bahnhofes zu einem Nahversorgungs- und Dienstleistungsgebäude und die Instandsetzung und Modernisierung des Gemeindeamtes. Darüber hinaus soll der öffentliche Raum durch verschiedene Maßnahmen an Grün- und Freiflächen, zum Beispiel im Umfeld der FEMA und auf dem Gelände des ehemaligen Glaswerkes klimaresilient gestaltet und in seiner Aufenthaltsqualität verbessert werden.

Im Programm »Sozialer Zusammenhalt« ist das wesentliche Ziel die Stärkung der Gemeinschaft in Stadt- und Ortsteilen, die beispielsweise aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der Bewohner benachteiligt sind. Aber auch kleine Städte und Gemeinden sollen durch überörtliche Zusammenarbeit investive Maßnahmen umsetzen, um die interkommunale Daseinsvorsorge sichern und stärken zu können. 22,5 Millionen Euro können in 2025 in 22 städtebaulichen Gesamtmaßnahmen eingesetzt werden. Sie werden insbesondere zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität sowie der Nutzungsvielfalt, zur Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in der Nachbarschaft investiert. Neu aufgenommen wird in das Programm die Stadt Torgau.

Die Stadt Torgau (Landkreis Nordsachsen) kann bis 2039 mit Städtebaufördermitteln von insgesamt 7,2 Millionen Euro rechnen. In diesem Jahr erhält die Stadt bereits 1,9 Millionen Euro für ihre Gesamtmaßnahme »Torgau Nordwest«. Ziel ist es, das Stadtbild und die Aufenthaltsqualität durch die Beseitigung vorhandener Missstände zu verbessern. Neben dem Ausbau sozialer Einrichtungen stehen Fuß- und Radwegeverbindung sowie die Gestaltung von Grün- und Freiraumpotenzialen im Fokus. Geplante Einzelvorhaben im Quartier sind u.a. Sanierung bzw. Erweiterung des Stadtteiltreffs für Jugendliche, die Gestaltung markanter Freiflächen zum Beispiel am Platz der Freundschaft und bei der Grundschule Nordwest. Begleitend sind nichtinvestive Maßnahmen, gefördert aus dem Europäischen Sozialfonds, vorgesehen.

Mit den Mitteln des dritten Programms »Wachstum und nachhaltige Erneuerung« in Höhe von rund 66,9 Millionen Euro werden insbesondere solche Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels unterstützt, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind, wie zum Beispiel durch Leerstand und Sanierungsbedarf. Sie sollen frühzeitig in die Lage versetzt werden, sich auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. Ziel ist, das Wachstum und die Erneuerung zu nachhaltigen Quartieren zu befördern. 65 städtebauliche Gesamtmaßnahmen werden mit den Mitteln unterstützt. Darunter sind zehn Neumaßnahmen der Städte Bad Muskau, Belgern-Schildau, Ottendorf-Okrilla, Oederan, Plauen, Regis-Breitingen, Weißwasser, Wiedemar, Zittau und Zschopau.

In der Gemeinde Oederan (Landkreis Mittelsachsen) beispielsweise werden für die Gesamtmaßnahme »Östliches Stadtzentrum« in diesem Jahr rund 1,7 Millionen Euro bereitgestellt. Bis 2039 kann die Gemeinde mit Städtebaufördermitteln von insgesamt 9,6 Millionen Euro rechnen. Damit wird sie das Quartier in den nächsten Jahren zukunftsfähig gestalten, sodass nachhaltige Strukturen erhalten und geschaffen werden, um die Funktionen im östlichen Stadtgebiet trotz der Auswirkungen des demografischen Wandels und der klimatischen Veränderungen zu erhalten. Geplante Einzelvorhaben sind u.a. die Gestaltung des Freizeitplatzes sowie die Sanierung der Kindertagesstätte »Sonnenland« und Entwicklung einer CO2-neutralen Energieversorgung.

Auch die Gemeinde Regis-Breitingen (Landkreis Leipzig) wird mit der Gesamtmaßnahme »Kernstadt Regis« neu in das Programm »Wachstum und nachhaltige Erneuerung« aufgenommen. In diesem Jahr erhält die Stadt rund 1,9 Millionen Euro. Die Gemeinde kann bis 2038 mit Städtebaufördermitteln von insgesamt 9,9 Millionen Euro rechnen. Mit diesen Mitteln soll die Kernstadt Regis lebenswert gestaltet und für die zukünftigen Herausforderungen vorbereitet werden. Dazu soll u. a. die Oberschule in Regis-Breitingen saniert werden. Weiterhin sind die Aufwertung einer öffentlichen Parkanlage und die Aufwertung des Areals der Freilichtbühne vorgesehen.

Hintergrund:
Die Städtebauförderung ist das zentrale Instrument der Stadterneuerung. Sie ist eine Verantwortungs- und Finanzierungspartnerschaft von Bund, Ländern und Gemeinden. Aktuell bestehen drei Städtebauförderprogramme: »Lebendige Zentren«, »Sozialer Zusammenhalt« und »Wachstum und nachhaltige Erneuerung«. In der Regel beteiligen sich der Bund, der Freistaat Sachsen und die jeweilige Kommune zu je einem Drittel an der Städtebauförderung. Die Förderung erstreckt sich über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren.

Die Städtebauförderung ist eine Gebietsförderung. Die rechtlichen Voraussetzungen sind im Baugesetzbuch geregelt. Liegen städtebauliche Missstände oder Funktionsverluste in einem räumlich abgegrenzten Gebiet vor, sind in einem Fördergebietskonzept die zu erreichenden Ziele und geeigneten Einzelmaßnahmen zur Abmilderung bzw. Beseitigung der Missstände festzulegen.


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