Digitale Karten ersetzen Negativlisten: Neue Genehmigungspraxis für Schwertransporte in Sachsen

01.10.2025, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ab 1. Oktober 2025 digitalisiert das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) seine Verwaltungspraxis bei Stellungnahmen zu flächendeckenden Dauererlaubnissen für Großraum- und Schwerlasttransporte.

Anstelle der bislang verwendeten Negativlisten kommen künftig softwaregestützte Karten zum Einsatz, die auf der LASuV Website abrufbar sind (lasuv.sachsen.de/gst-negativkarten.html). Die Umstellung gilt für flächendeckende Dauererlaubnisse in den Niederlassungsbereichen Plauen, Bautzen, Meißen und Chemnitz. Die Neuerung betrifft Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 68 Tonnen bei maximal 12 Tonnen Achslast, die eine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung von Bundes- und Staatsstraßen im Freistaat Sachsen benötigen.

Das LASuV ist als Straßenbaulastträger eine anzuhörende Stelle im Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte. Seine Aufgabe besteht darin zu prüfen, ob durch die beantragten Transporte Schäden an der Straßeninfrastruktur entstehen könnten. Im Fokus stehen dabei insbesondere Brücken und Stützwände, deren tatsächliche Tragfähigkeit nicht immer eindeutig erkennbar ist. Darüber hinaus wird bewertet, ob der zur Verfügung stehende Straßenraum ausreicht, um eine schadensfreie Passage zu ermöglichen.

Die digitalen Karten bieten eine transparente Darstellung aktueller Einschränkungen bei Brücken mit begrenzter Tragfähigkeit. Die Darstellung der sogenannten Achslastkollektive erlaubt eine präzise Einschätzung der Befahrbarkeit. Angesichts des baulichen Zustands vieler Bauwerke steigt die Zahl der Streckenabschnitte, für die aus Sicherheitsgründen besondere Fahrauflagen gelten.

Bereits seit dem 1. September 2025 erfolgt die zentrale Bearbeitung der Baulastträgerstellungnahmen für Staats- und Bundesstraßen in Zuständigkeit des Freistaats Sachsen für die Bereiche der Niederlassungen Plauen, Bautzen, Meißen und Chemnitz durch die LASuV-Zentrale in Dresden. Die neue Praxis verbessert die Planbarkeit für Antragsteller, reduziert den administrativen Aufwand und stärkt die Koordination innerhalb der Genehmigungsprozesse. Gleichzeitig trägt sie zum Schutz der Infrastruktur vor Überlastung bei.

Zusätzlich stellt das LASuV ergänzende Informationen zu aktuellen Baustellen sowie zu den zuständigen Straßenmeistereien bereit.

Hinweis für Einzel- und Kurzzeiterlaubnisse: Die Negativkarten führen Bauwerke auf, welche ggf. unter Polizeibegleitung passierbar wären. Hierfür sind Anträge auf Einzel- oder Kurzzeiterlaubnis zu stellen.


Kontakt

Landesamt für Straßenbau und Verkehr

Pressesprecherin Corinna Saring
Telefon: +49 351 8139 1920
Telefax: +49 351 8139 1999
E-Mail: presse@lasuv.sachsen.de
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