Freistaat startet Wohneigentumsförderung für Familien neu – mit wichtigen Verbesserungen
30.09.2025, 13:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Bauministerin Kraushaar: »Mit unserer Förderung unterstützen wir Familien dabei, den Schritt ins Eigenheim zu schaffen«
Der Freistaat Sachsen regelt die Wohneigentumsförderung neu. Dafür hat das sächsische Kabinett bereits am 23. September 2025 die Neufassung der Förderrichtlinie zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien (FRL Familienwohnen) beschlossen. Ab dem 10. Oktober können Familien wieder staatliche Darlehen bei der Sächsischen Aufbaubank beantragen. Die sächsische Wohneigentumsförderung unterstützt Familien mit zinsgünstigen, langfristigen Darlehen dabei, selbstgenutztes Wohneigentum zu schaffen oder zu erwerben. Damit trägt der Freistaat dazu bei, den Wunsch nach den eigenen vier Wänden auch für Haushalte mit kleinerem Einkommen erreichbar zu machen. Die jetzt erfolgte Änderung trägt dem begrenzten Mittelvolumen besser Rechnung und wird auch jenen Familien gerecht, die nach dem Hausbau weitere Kinder bekommen.
Sachsens Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung, Regina Kraushaar, betont die Bedeutung des Programms: »Wir tun in Sachsen wirklich viel für die Wohnraumförderung im Mietwohnungsbereich. Es ist mir wichtig, auch beim Wohneigentum zu unterstützen. Unsere Familien sollen die Möglichkeit haben, sich ein eigenes Zuhause zu schaffen. Es gibt gute Gründe dafür: Mehr Familienraum, mehr Freiheit, und nicht zuletzt auch mehr Sicherheit im Alter. Denn Wohneigentum ist nun einmal eine wichtige Säule der Alterssicherung.« Zur Neufassung der Richtlinie erklärt die Ministerin weiter: »Wir haben das Programm gezielt weiterentwickelt: Es ist jetzt einfacher in der Handhabung, es ist komplett digitalisiert, sozial gerechter bei der Zinshöhe und erstmals auch offen für gemeinschaftliche Wohnprojekte. Denn gerade Wohnprojekte sind in den letzten Jahren zu einer beliebten Variante des Wohneigentums geworden. Das wollen wir gerne unterstützen.«
Die überarbeitete FRL Familienwohnen bringt mehrere Verbesserungen:
• Förderung von Bau- und Wohnprojekten: Erstmals können auch Familien, die Teil eines gemeinschaftlichen Bau- und Wohnprojektes werden, von der Förderung profitieren.
• Kinder werden auch nach Darlehensbewilligung berücksichtigt: Zukünftig kann auch für die Kinder, die nach dem Einzug geboren werden, eine Zinsreduktion erfolgen. Wächst die Familie, sinkt der Darlehenszins.
• Einfachere Regeln: Die bisherigen Wohnflächengrenzen entfallen. Maßgeblich sind nur noch die Gesamtkosten des Vorhabens.
• Geringere Eigenkapitalanforderung: Künftig genügt ein Eigenanteil von zehn Prozent.
• Feste Darlehenshöhe: In der Regel beträgt das Förderdarlehen 80.000 Euro (ggf. mit einem Zuschlag für Familienangehörige mit Schwerbehinderung).
Besonders einkommensschwache Familien oder Käufer von Altbauten im Rahmen des Förderbausteins »Jung kauft Alt« profitieren von zusätzlichen Zinsabschlägen.
Für das Jahr 2025 stehen im Förderprogramm rund 34 Millionen Euro zur Verfügung, für 2026 sind es voraussichtlich 55 Millionen Euro. Angesichts der angespannten Haushaltslage musste die Förderhöhe reduziert werden. Mit der neuen Förderkonzeption können aber trotzdem gleich viele Anträge bewilligt werden.
Die FRL Familienwohnen wird am 9. Oktober 2025 veröffentlicht und tritt am 10. Oktober 2025 in Kraft. Ab diesem Tag können Familien bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) online ein Darlehen beantragen. Nähere Informationen erhalten Interessierte bereits bei einem Webinar der SAB am 1. Oktober 2025 (»Baufinanzierung aus einer Hand mit der SAB – Neuigkeiten zum Familienwohnen«: https://eveeno.com/314840976).
Hintergrund:
Die sächsische Wohneigentumsförderung bildet einen wichtigen Grundbaustein, damit sich in Sachsen auch Haushalte mit begrenztem Einkommen Wohneigentum leisten können. Im Landesprogramm »Familienwohnen« werden günstige Förderdarlehen bewilligt – verbunden mit der Auflage der Selbstnutzung während der Darlehenslaufzeit. Die Darlehen habe eine Laufzeit von höchstens 25 Jahren, wobei Sondertilgungen kostenfrei möglich sind. Die Förderfinanzierung erhält nur, wer das Vorhaben nicht mit frei verfügbaren Vermögen finanzieren kann und die Immobilie selbst bewohnt. Zudem gelten Einkommensgrenzen.
Die Zinsen für die Förderdarlehen hängen von der Zahl der Kinder im Haushalt ab. Weitere Zinsvergünstigungen gibt es, wenn ein altes Wohngebäude energetisch ertüchtigt wird oder wenn das Einkommen des Haushalts nicht so hoch ist.
Konkret wird z. B. eine Familie mit zwei Kindern, die ein Bestandswohngebäude in Sachsen erwirbt und energetisch saniert, das Darlehen zu einem Zins von 1,85 Prozent erhalten. Hätte diese Familie vier Kinder, würde das Darlehen für die nächsten 25 Jahre sogar nur 0,55 Prozent Zins im Jahr kosten.
Neben der Wohneigentumsbildung leistet die sächsische Wohneigentumsförderung zusätzlich einen Beitrag zur Stabilisierung der Auftragslage bei Bauhandwerk und Bauwirtschaft im Wohnungsbau.