Politisches Stalking wirksam bekämpfen – Sachsen bringt erneut Gesetzentwurf zum Schutz engagierter Bürgerinnen und Bürger auf den Weg
26.09.2025, 10:08 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Dresden (26. September 2025) - Die Staatsregierung hat beschlossen, einen Gesetzentwurf des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern erneut in den Bundesrat einzubringen. Der Freistaat Sachsen setzt sich weiter dafür ein, den strafrechtlichen Schutz von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern – insbesondere auf kommunaler Ebene – deutlich zu stärken.
Justizministerin Prof. Constanze Geiert: »Unsere Bürgermeisterinnen, Bürgermeister, Stadträtinnen und Stadträte leisten unverzichtbare Arbeit ganz konkret für die Menschen vor Ort. Sie verdienen daher besonderen Schutz vor Bedrohung und Einschüchterung – auch in ihrem privaten Umfeld. Mit unserer Bundesratsinitiative setzen wir ein klares Signal: Wer versucht, kommunale Mandatsträger zu bedrohen oder durch politisches Stalking aus dem Amt zu drängen, soll künftig auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.«
Hintergrund sind zunehmende Übergriffe und subtile Einschüchterungsversuche, die häufig im privaten Umfeld der Betroffenen stattfinden und bislang nicht ausreichend strafrechtlich erfasst werden. Kern des sächsischen Entwurfs ist ein neuer Straftatbestand § 106a StGB-E »Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern«. Dieser lehnt sich an den Stalking-Paragrafen (§ 238 StGB) an und soll Handlungen erfassen, die geeignet sind, die Amtsausübung zu beeinflussen oder Betroffene zum Amtsverzicht zu bewegen. Dabei können auch mehrere aufeinanderfolgende oder von verschiedenen Personen begangene Taten in ihrer Gesamtheit bewertet werden. Rechtmäßige Grundrechtsausübungen bleiben ausdrücklich ausgenommen. Zudem schlägt Sachsen vor, die bestehenden Vorschriften zur Nötigung von Verfassungsorganen (§ 105 StGB) und ihrer Mitglieder (§ 106 StGB) zu erweitern. Künftig sollen diese auch für kommunale Gremien sowie Gremien der Europäischen Union und deren Mitglieder gelten und Nötigungen erfassen, die auf die Aufgabe eines Mandats zielen.
"Mit der erneuten Initiative im Bundesrat macht die sächsische Staatsregierung deutlich, dass sie sich weiterhin auch auf Bundesebene für die Interessen und Belange der kommunalen Familie konsequent einsetzt", so Staatsministerin Constanze Geiert.
Eine erneute sächsische Initiative zum sog. Politischen Stalking war notwendig geworden, da die damalige Überweisung des Gesetzentwurfs durch die Länderkammer an den damaligen Deutschen Bundestag durch die Neuwahlen im Februar 2025 dem Grundsatz der Diskontinuität anheimgefallen ist. Die sächsische Staatsregierung hat im Mai 2024 bereits im Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht.