Elbebrücke Bad Schandau: Planungen für Behelfsbrücke laufen weiter

22.09.2025, 11:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Verkehrsministerin Kraushaar: »Die Region steht an erster Stelle«

Der Einsturz der Dresdner Carolabrücke jährte sich gerade zum ersten Mal. Das Ereignis war im letzten Jahr Auslöser für die sächsische Straßenbauverwaltung, alle vergleichbaren Spannbetonbrücken im sächsischen Staats- und Bundesstraßennetz eingehend zu überprüfen. Insgesamt 19 Brücken wurden dabei identifiziert, darunter die Elbebrücke Bad Schandau.

Auch nach der Wiedereröffnung der Elbquerung im April 2025 finden regelmäßig Abstimmungen mit allen Projektbeteiligten statt. Im Mittelpunkt stehen weiterhin die Auswertung der Ergebnisse des Belastungsversuches, der Bauwerksdiagnostik und der damit verbundenen Nachrechnung sowie die Auswertung des permanent laufenden Bauwerk-Monitorings.

Staatsministerin Regina Kraushaar: »Ich bin sehr froh, dass uns die Experten attestiert haben, dass die Elbebrücke in einem besseren Zustand ist, als zunächst angenommen. Die bisherigen Ergebnisse aller Messungen und Berechnungen zeigen unverändert, dass die Elbebrücke Bad Schandau nicht nur bis zur derzeit zulässigen Belastung von 7,5 Tonnen tragfähig ist, sondern auch über ausreichende Reserven verfügt. Und weiter: Die Untersuchungen bestätigen sogar, dass selbst bei weiteren Spannstahlbrüchen im laufenden Betrieb eine sichere Nutzung für mindestens ein weiteres Jahr gewährleistet bliebe. Über diese Expertenmeinung bin ich besonders erleichtert. Denn damit bleibt uns genügend Zeit, im Bedarfsfall eine Behelfsbrücke zu errichten.«

Aktuell ist die Brücke für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und für Radfahrer geöffnet. Schwerlastverkehr muss weiterhin die ausgeschilderten Umleitungen nutzen. Regelmäßige polizeiliche Kontrollen stellen sicher, dass die Gewichtsgrenze eingehalten wird.

Prof. Dr.-Ing. Steffen Marx, Gesellschafter der MKP GmbH, Dresden und Direktor des Institutes für Massivbau an der Technischen Universität Dresden: »Durch die kontinuierliche messtechnische Überwachung der Brücke schaffen wir ein Höchstmaß an Sicherheit, viel besser als bei den meisten anderen Bauwerken. Eventuell auftretende Schäden können wird damit sofort erkennen.«

Die Sicherheit der Brücke wird durch ein engmaschiges Monitoring gewährleistet: Sensoren, faseroptische Messungen und regelmäßige Auswertungen liefern vierteljährlich aktuelle Daten. So ist ein Frühwarnsystem gegeben, das im Ernstfall sofortige Maßnahmen erlaubt.

Zeitgleich werden weitere Untersuchungen durchgeführt, so zur Belastungsgrenze und zum Zustand des Betons. Auf Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse wird entschieden, ob die Elbebrücke saniert und ertüchtigt werden kann oder ob ein Ersatzneubau an gleicher oder an anderer Stelle erforderlich ist. Erst mit dieser Entscheidung wird auch die endgültige Notwendigkeit der Errichtung einer Behelfsbrücke zu bewerten sein.

Mit Blick nach vorn lässt das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung zudem prüfen, ob die zulässige Belastung der Brücke noch weiter erhöht werden kann. Eine solche Entscheidung hängt von den weiteren Untersuchungsergebnissen und den Erfahrungen aus dem Monitoring ab.

Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, die konkrete Beauftragung zum Bau der Behelfsbrücke zurückzustellen. Die Planungen und Genehmigungsschritte werden jedoch weitergeführt, damit Baurecht vorliegt – um im Bedarfsfall jederzeit kurzfristig handeln zu können.

Verkehrsministerin Regina Kraushaar weiter: »Wir sichern das Baurecht für die Behelfsbrücke und schaffen damit Handlungsspielraum. Gleichzeitig prüfen wir, ob sich die bestehenden Einschränkungen mittelfristig reduzieren lassen. Und wir bereiten die Grundlagen für eine langfristige Lösung – Sanierung oder Neubau – vor. Damit geben wir den Menschen in der Region die Sicherheit, dass wir sowohl kurzfristig als auch dauerhaft handlungsfähig sind. Das sind wir der Region und den Menschen schuldig.«

Hintergrund
Ausgangslage:
Die Elbebrücke in Bad Schandau wurde 1977 als Spannbetonbrücke im Zuge der Bundesstraße B 172 errichtet. Nach dem Einsturz der Carolabrücke in Dresden im September 2024 gerieten vergleichbare Brücken im gesamten Freistaat in den Fokus. Eine Sonderprüfung im November 2024 zeigte Risse im Bereich der Spannstähle – die Brücke wurde am 7. November 2024 umgehend voll gesperrt.

Untersuchungen und Belastungstest:
Um Klarheit über den Zustand zu gewinnen, wurden umfangreiche Diagnostiken, Materialprüfungen und ein engmaschiges Monitoring eingeleitet. Anfang April 2025 erfolgte ein bisher einmaliger Belastungstest mit autonomen Schwerlastmodulen. Das Ergebnis: Die Brücke erwies sich als tragfähig und stabiler als zunächst angenommen.
Am 10. April 2025 konnte die Brücke unter Auflagen wieder für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen sowie für Radfahrer freigegeben werden. Seitdem wird mittels Sensoren und regelmäßigen Messungen das Bauwerk fortlaufend überwacht. Auffälligkeiten können so umgehend überprüft werden.

Ergebnisse der Bauwerksdiagnostik:
Die zweite Stufe der Bauwerksdiagnostik sowie Nachrechnungen bestätigen: Der Spannstahl und die Betonstruktur sind in besserem Zustand als befürchtet. Mittelfristig bestehen zwar Defizite in der Dauerhaftigkeit (Stichwort »Betonkrebs« / Alkali-Kieselsäure-Reaktion), für den Betrieb unter den aktuellen Auflagen ist das Bauwerk jedoch standsicher. Selbst im Falle weiterer Spannstahlrisse wäre eine sichere Nutzung noch mindestens ein weiteres Jahr gewährleistet.

Behelfsbrücke und Ersatzneubau:
Bereits im Frühjahr 2025 wurde eine Vorzugsvariante für eine Behelfsbrücke identifiziert. Ziel war, im Falle einer dauerhaften Sperrung kurzfristig reagieren zu können. Die Planungen werden bis zur Genehmigungsreife weitergeführt. Der konkrete Bau wird jedoch zunächst zurückgestellt, da die Bestandsbrücke tragfähig ist und ausreichend Reaktionszeit bietet.

Langfristig sind zwei Wege denkbar:
1. Die Sanierung bzw. Ertüchtigung der bestehenden Elbebrücke, sofern sich dies nach Abschluss aller Materialprüfungen als technisch und wirtschaftlich sinnvoll erweist. Oder 2. Ein Ersatzneubau an gleicher oder anderer Stelle, falls die Untersuchungen eine Sanierung ausschließen.

Perspektive für die Region:
Kurzfristig: Sicherstellung der Nutzung bis 7,5 Tonnen und kontinuierliche Überwachung
Mittelfristig: Prüfung, ob die zulässige Belastung – möglicherweise ab Ende 2025 –angehoben werden kann
Langfristig: Entscheidung über Sanierung oder Neubau


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smil.sachsen.de
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