Nächster Schritt zum Bürokratieabbau: Digitale Wohnsitzanmeldung künftig sachsenweit verfügbar
18.09.2025, 10:07 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Der Gang zum Einwohnermeldeamt nach einem Wohnungsumzug soll künftig sachsenweit entfallen. In vier sächsische Pilotkommunen, Dresden, Grimma, Leipzig und Meißen ist das bereits möglich. Bürgerinnen und Bürger können ihren neuen Wohnsitz künftig bequem von zu Hause über das Internet mit der »elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA)« anmelden. Die Aktualisierung der Anschrift im Personalausweis oder der eID-Karte erfolgt dann automatisch über das Smartphone. Der neue Adressaufkleber für das Ausweisdokument und der Wohnortaufkleber für den Reisepass werden auf dem Postweg zugestellt. Sachsen stellt diesen Dienst nun zentral zur Verfügung. Die Sächsische Staatskanzlei fördert die Anbindungskosten in Höhe von rund 43.000 Euro für die ersten 20 sächsischen Kommunen im Jahr 2025. Für die Anschlüsse weiterer Kommunen stehen im Doppelhaushalt 2025/26 Mittel in Höhe von rund 578.000 Euro zur Verfügung.
Staatsminister Armin Schuster: »Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein kleiner aber spürbarer Baustein, der Behördengänge spart und Verwaltungsaufwand reduziert. Neben der eingesetzten Kommission zur Stärkung und Entlastung der Kommunen, die sich mit den Strukturen der staatlichen Verwaltungsbehörden auseinandersetzt, ist es auch wichtig, dass wir derweil mit schnellen und kleineren Lösungen anfangen.«
Beauftragte für Informationstechnologie (CIO) des Freistaates Sachsen Dr. Daniela Dylakiewicz: »Durch das Zusammenwirken verschiedener Partner ist es in nur wenigen Monaten gelungen, die Online-Leistung aus Hamburg in den Freistaat Sachsen zu holen. Die Sächsische Staatskanzlei hat hierbei koordiniert. Jetzt muss der Service schnell in allen sächsischen Kommunen ausgerollt werden. Noch in diesem Jahr ist damit zu rechnen, dass hunderttausende weitere sächsische Bürgerinnen und Bürger ihren Wohnsitz bequem online anmelden können – schnell, sicher und ohne Behördengang.«
Hintergrund:
Der EfA-Dienst »eWA« wurde von Hamburg gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und dem IT-Dienstleister Dataport entwickelt. Ziel ist es, Verwaltungsleistungen bundesweit einheitlich und nutzerfreundlich digital bereitzustellen. Grundlage des Vertrages für den Dienst »eWA« ist der Ansatz »Einer-für-Alle« (EfA-Dienst) zwischen den Bundesländern, nach dem die Bundesländer kooperieren und sich gegenseitig unterstützen.