Durchsuchungen bei einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages

11.09.2025, 16:52 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES), und das Landeskriminalamt Sachsen ermitteln seit dem 8. Mai 2025 gegen einen Abgeordneten des Deutschen Bundestages wegen der Tatvorwürfe der Bestechlichkeit als Mandatsträger im Europäischen Parlament (§ 108e Strafgesetzbuch – StGB) und der Geldwäsche (§ 261 StGB) im Zusammenhang mit Zahlungen aus China.

Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens wurden am 11. September 2025 Büroräumlichkeiten des Beschuldigten im Deutschen Bundestag in Berlin sowie Wohn- und Geschäftsräume in Dresden, in Limbach-Oberfrohna (Sachsen) und mit Unterstützung von Eurojust und der belgischen Justiz in Brüssel durchsucht. Bei den Durchsuchungen wurden Beweismittel sichergestellt, insbesondere Unterlagen und elektronische Geräte, die ausgewertet werden müssen.

Die Durchsuchungen wurden vom Oberlandesgericht Dresden angeordnet. Der Vollzug einer gerichtlich angeordneten Durchsuchungsmaßnahme in einem Ermittlungsverfahren gegen einen Abgeordneten des Deutschen Bundestages stellt eine Ermittlungshandlung dar, die nicht von der bereits seit dem 8. Mai 2025 bestehenden allgemeinen Genehmigung des Deutschen Bundestags zur Durchführung des Ermittlungsverfahrens umfasst ist. Der Deutsche Bundestag hat auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Dresden am 11. September 2025 die Genehmigung zur Durchführung der Durchsuchungsmaßnahmen erteilt.

Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Aufgrund der laufenden Ermittlungen werden keine weiteren Auskünfte erteilt.


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