Durchsuchungen bei einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages
11.09.2025, 16:52 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Integrierte Ermittlungseinheit
Sachsen (INES), und das Landeskriminalamt Sachsen ermitteln seit
dem 8. Mai 2025 gegen einen Abgeordneten des Deutschen
Bundestages wegen der Tatvorwürfe der Bestechlichkeit als
Mandatsträger im Europäischen Parlament (§ 108e Strafgesetzbuch –
StGB) und der Geldwäsche (§ 261 StGB) im Zusammenhang mit
Zahlungen aus China.
Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens wurden am 11. September
2025 Büroräumlichkeiten des Beschuldigten im Deutschen Bundestag
in Berlin sowie Wohn- und Geschäftsräume in Dresden, in Limbach-
Oberfrohna (Sachsen) und mit Unterstützung von Eurojust und der
belgischen Justiz in Brüssel durchsucht. Bei den Durchsuchungen
wurden Beweismittel sichergestellt, insbesondere Unterlagen und
elektronische Geräte, die ausgewertet werden müssen.
Die Durchsuchungen wurden vom Oberlandesgericht Dresden
angeordnet. Der Vollzug einer gerichtlich angeordneten
Durchsuchungsmaßnahme in einem Ermittlungsverfahren gegen einen
Abgeordneten des Deutschen Bundestages stellt eine
Ermittlungshandlung dar, die nicht von der bereits seit dem 8. Mai 2025
bestehenden allgemeinen Genehmigung des Deutschen Bundestags zur Durchführung des Ermittlungsverfahrens umfasst ist. Der Deutsche
Bundestag hat auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Dresden am
11. September 2025 die Genehmigung zur Durchführung der
Durchsuchungsmaßnahmen erteilt.
Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Aufgrund der laufenden
Ermittlungen werden keine weiteren Auskünfte erteilt.