Verdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
10.09.2025, 16:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen realisiert / Vier Beschuldigte in Untersuchungshaft
Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen
ermitteln gegen vier Deutsche (28, 31, 32 und 34 Jahre) u. a. wegen des
Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
in bis zu elf Fällen (siehe Medieninformation des Landeskriminalamts Sachsen
vom 10. September 2025, 7:00 Uhr).
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in den Jahren 2020 und 2021 bis zu 140
Kilogramm Marihuana und andere Betäubungsmittel zum gewinnbringenden
Weiterverkauf im Stadtgebiet von Dresden angekauft zu haben.
Der dringende Tatverdacht gegen die Beschuldigten ergibt sich maßgeblich
aus Protokollen über Chatgespräche, die die Beschuldigten über den Anbieter
"SkyECC" geführt hatten.
Die vier Beschuldigten wurden am 10. September 2025 aufgrund in diesem
Verfahren bereits bestehender Haftbefehle festgenommen und dem
zuständigen Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden vorgeführt. Dieser hat
die Haftbefehle am 10. September 2025 in Vollzug gesetzt. Die vier
beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft.
Bei den erfolgten Durchsuchungen in Dresden und Berlin wurde
umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, u. a. Betäubungsmittel,
Labortechnik, etwa 40.000 Euro Bargeld und Speichermedien.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und des
Landeskriminalamts Sachsen dauern an und werden noch einige Zeit in
Anspruch nehmen.