Aufstellung des Landesentwicklungsplanes: öffentliche Stellen zur Mitwirkung aufgerufen

09.09.2025, 10:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ministerin Kraushaar wirbt um konstruktive Zusammenarbeit

Die Aufstellung des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) – dem wichtigsten Steuerungsinstrument der Landesplanung – erfordert das umfassendste Beteiligungsverfahren im Freistaat. Im Sächsischen Amtsblatt vom 28. August 2025 hat das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) offiziell über seine Planungsabsichten informiert und das Beteiligungsverfahren für Träger öffentlicher Belange angekündigt. Gefragt sind rund 1.400 Stellen, die dieser Tage zusätzlich vom SMIL angeschrieben wurden.

Staatsministerin Regina Kraushaar betont: »Unser Ziel ist es, Sachsens Zukunft gemeinsam zu gestalten. Mit dem jetzigen Verfahrensschritt schaffen wir zusammen mit Kommunen, Fachbehörden und Verbänden die Grundlage für einen Landesentwicklungsplan, der auf breiter Expertise fußt. So entsteht ein Plan, der Herausforderungen vorausschauend begegnet und gleichzeitig Planungssicherheit schafft. Transparenz und enge Zusammenarbeit mit den Trägern öffentlicher Belange sind uns sehr wichtig. So stellen wir sicher, dass alle relevanten Informationen im Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans beachtet werden. Ich lade die Fachöffentlichkeit ein, sich konstruktiv am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.«

Kommunen, Behörden, kommunale Spitzenverbände, benachbarte Bundesländer und Staaten, Bundes- und Landesinstitutionen, Wirtschaftsunternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und weitere Verbände, Vereine und Institutionen können nun bis zum 12. Oktober 2025 ihre laufenden oder geplanten Maßnahmen sowie Zeitpläne über das Sächsische Beteiligungsportal mitteilen, soweit sie für die Aufstellung des LEP von Bedeutung sind. Ebenso können Informationen eingebracht werden, die für die Bewertung des Abwägungsmaterials nützlich sind. Stellen mit umwelt- und gesundheitsbezogenen Aufgaben werden gebeten, mögliche Umweltauswirkungen des Plans zu benennen. Diese finden Berücksichtigung in der Umweltprüfung und gehen in den Umweltbericht ein.

Der Anspruch an den neuen Landesentwicklungsplan ist hoch: Er soll klar und übersichtlich sein, sich auf das Wesentliche konzentrieren, aber zeitgleich ein starkes Instrument sein, um die Herausforderungen von heute und morgen zu bewältigen. Er soll Orientierung geben und Planungssicherheit schaffen – für Kommunen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger. Er soll Gestaltungsfreiräume eröffnen, damit Regionen und Gemeinden mehr Verantwortung übernehmen können. Und er soll gezielt steuern – bei der Sicherung wichtiger Gewerbeflächen, bei der Rohstoffversorgung, beim sparsamen Umgang mit Flächen und beim vorsorgenden Hochwasserschutz. Ziel ist ein schlanker Plan, der ohne überflüssige Wiederholungen und Detailregelungen auskommt, dabei aber seine Steuerungskraft behält.

Im nächsten Verfahrensschritt werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Auf dieser Grundlage beginnt im Oktober die Erarbeitung des Planentwurfs. Parallel dazu wird der Umweltbericht erstellt, der die voraussichtlichen Auswirkungen des Landesentwicklungsplans untersucht. Beide Bausteine – Planentwurf und Umweltbericht – bilden anschließend die Grundlage für die weitere Beteiligung und Diskussion. Der nächste Meilenstein ist voraussichtlich im Juni 2026 der Kabinettsbeschluss zum Planentwurf.

Hintergrund:
Der Landesentwicklungsplan Sachsen (kurz: LEP) ist das wichtigste Steuerungsinstrument der Landesplanung und ist nach § 7 Abs. 8 Raumordnungsgesetz regelmäßig zu überarbeiten. Er dient der zusammenfassenden, überörtlichen und fachübergreifenden Planung der Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraums des Freistaats Sachsen. Die im LEP festgelegten raumordnerischen Ziele und Grundsätze bilden die Basis für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung des Landes und stellen zugleich einen Rahmen für die Aufstellung der Regionalpläne dar.

Der LEP wird als Rechtsverordnung von der Staatsregierung beschlossen. Diese ist verpflichtet, den für einen mittelfristigen Zeitraum aufgestellten LEP alle zehn Jahre zu überprüfen und bei Bedarf an zwischenzeitliche Entwicklungen anzupassen. Die Aufstellung obliegt dem Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. Für das Aufstellungsverfahren gelten die Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes und des Sächsischen Landesplanungsgesetzes. Der derzeit gültige LEP stammt von 2013.

Am 17. Juni 2025 hatte das sächsische Kabinett der Neufassung des LEP auf Grundlage der Eckpunkte zugestimmt und damit das Verfahren zur Aufstellung des neuen LEP eingeleitet.

Bei der Aufstellung des aktuell gültigen LEP von 2013 wurden 2010 rund 1.100 Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Für die Erarbeitung des Planentwurfes gingen rund 2.600 Einzelhinweise ein.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smil.sachsen.de
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