Verdacht der gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in acht Fällen - Beschuldigter in Untersuchungshaft
05.09.2025, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 26-jährigen Deutsch-Türken Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug in acht Fällen zur Last.
Der Beschuldigte soll sich ab Oktober 2024 mit anderen Personen mit dem Ziel zusammengeschlossen haben, vornehmlich ältere in Deutschland lebende Personen unter Ausnutzung des "Call-ID-Spoofings" zu kontaktieren, um diese zur Herausgabe von Bargeld zu veranlassen.
Zwischen Oktober 2024 und Januar 2025 soll ein bislang unbekanntes Gruppenmitglied bei verschiedenen älteren Geschädigten (82-93 Jahre) aus dem ganzen Bundesgebiet (u. a. aus Worms, Mainz, Dresden, Berlin und Leipzig) angerufen, sich als Bankmitarbeiter ausgegeben und die Geschädigten durch Schilderung frei erfundener Geschichten – etwa zu erfolgten Datendiebstählen, Kontounstimmigkeiten oder der Notwendigkeit, die EC-Karte zu sperren – zur Herausgabe von Bargeld in Höhe von insgesamt über 40.000 Euro und Übergabe von Geldkarten nebst PIN veranlasst haben. Der Beschuldigte soll in einigen Fällen als Abholer des Geldes sowie als Nutzer der Geldkarten durch Abhebungen am nächstgelegenen Automaten an den Taten der Bande mitgewirkt haben.
Der Beschuldigte wurde am 30. Januar 2025 in einem anderen Verfahren aufgrund eines dort bestehenden Haftbefehls festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. In diesem Verfahren besteht ebenfalls ein Haftbefehl gegen den Beschuldigten, der seit 9. Juli 2025 vollzogen wird.
Der Beschuldigte ist bereits vorbestraft und hat zu den Tatvorwürfen keine Angaben gemacht.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.