Jetzt für die Herbstferien beantragen: Sozialministerium unterstützt Familien

04.09.2025, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ministerin Köpping: »Gemeinsame Freizeit und Erholung stärkt Familienzusammenhalt und Gesundheit«

Auch für die Herbstferien können einkommensschwache Familien sowie Alleinerziehende vor Beginn der Reise einen Urlaubszuschuss beantragen. Für einen Urlaubsaufenthalt von sieben bis vierzehn Tagen ist dabei eine Unterstützung von 11 Euro pro Familienmitglied und Tag möglich. Gefördert werden Erholungsaufenthalte in Familienferienstätten oder für anerkannten Einrichtungen für Familienerholung in Deutschland. Beantragt werden kann der Zuschuss bei den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege oder den Familienverbänden.

Sozialministerin Petra Köpping: »Damit alle gut erholt und gestärkt aus den Herbstferien kommen können, unterstützt das Sozialministerium einkommensschwache Familien sowie Alleinerziehende in ihrem Urlaub. Denn Familien brauchen Erholung, um die vielen Herausforderungen des Alltags zu meistern. Wir möchten auch denjenigen eine unbeschwerte Zeit ermöglichen, die sich das sonst aus finanziellen Gründen nicht leisten können. Gemeinsame Freizeit und Erholung stärken den Familienzusammenhalt und die Gesundheit aller Familienmitglieder. Ich freue mich, dass wir auch in diesem Jahr bisher so viele Familien unterstützen konnten.«

Im Doppelhaushalt 2025/26 stehen 600.000 Euro pro Jahr für Familienfreizeit und -erholung zur Verfügung. Daneben gibt es aber noch weitere Maßnahmen, um Angebote für Kinder, junge Menschen und Familien in Ferienzeiten zu unterstützen. Dazu gehört die überörtliche Kinder- und Jugenderholung, die Maßnahmen in der unterrichtsfreien Zeit realisiert. Mit über 500.000 Euro wurden 2024 durch den Kommunalen Sozialverband 83 Maßnahmen gefördert.

In den vergangenen beiden Jahren konnten 1.059 Familien in 2023 bzw. 1.042 Familien in 2024 unterstützt werden.

Zu den überregionalen Familienbildungsmaßnahmen gehören Aktivitäten, die Eltern beispielsweise befähigen, Erziehung und Familienalltag zu bewältigen. Hierfür stehen im Doppelhaushalt 2025/26 rund 675.000 Euro zur Verfügung.

Daneben werden auch Investitionen im Bereich der Kinder- und Jugendübernachtungsstätten gefördert, insbesondere Sanierungen, Um- und Erweiterungsbauten sowie Ausstattungen. Hier wurden im vergangenen Jahr rund 3 Millionen Euro an Fördergeldern ausgereicht. Mit Stand 2023 gab es 99 solcher Kinder- und Jugendübernachtungsstätten in Sachsen.

Mehr Informationen zu den genannten Förderungen: https://www.ksv-sachsen.de/foerderung-von-familien.html


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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