Verdacht der Körperverletzung nach Angriff in Dresdner Straßenbahn vom 21. Dezember 2024

03.09.2025, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 35-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Strafrichter – wegen des Verdachts der Körperverletzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen erhoben.
Der Beschuldigte soll am 21. Dezember 2024 gegen 17:40 Uhr in der Straßenbahnlinie 7 mehrfach und für die umstehenden Fahrgäste wahrnehmbar Videos mit NS-verherrlichenden Inhalten auf seinem Mobiltelefon abgespielt und dabei den Hitlergruß gezeigt haben. Als eine 63-jährige in der Straßenbahn mitfahrende Frau ihn aufforderte, dies zu unterlassen, soll der Beschuldigte ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Die Geschädigte erlitt hierdurch Schmerzen und ein Hämatom an der linken Schläfe.

Der Beschuldigte ist bereits vorbestraft und hat zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht. Er war zur Tatzeit aufgrund Alkoholisierung möglicherweise vermindert schuldfähig.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
Telefax: +49 351 446 2375
E-Mail: presse@stadd.justiz.sachsen.de

Themen

zurück zum Seitenanfang