Verdacht des Diebstahls in drei Fällen - Beschuldigter in Untersuchungshaft
02.09.2025, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 38-jährigen Tunesier Anklage zum Amtsgericht Dresden – Strafrichter – wegen des Verdachts des Diebstahls in drei Fällen erhoben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 16. August 2025 gegen 09:40 Uhr in einem Bekleidungsgeschäft auf der Prager Straße in Dresden einen Rucksack sowie Kleidung im Gesamtwert von 50 Euro entwendet zu haben.
Nur etwa zehn Minuten später soll der Beschuldigte in einem anderen Geschäft auf der Prager Straße in Dresden ein Paar Schuhe und Schmuck im Gesamtwert von 75 Euro entwendet haben.
Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, noch am gleichen Tag gegen 14:45 Uhr in einem Sportfachgeschäft in der Webergasse in Dresden Kleidung im Gesamtwert von 120 Euro entwendet zu haben. Eine Mitarbeiterin war hierauf aufmerksam geworden, als er sich das Diebesgut in der Umkleidekabine in den Rucksack steckte. Aufgrund seines aggressiven Verhaltens wurden ein Ladendetektiv und die Polizei hinzugezogen.
Der Beschuldigte wurde am 16. August 2025 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden am 17. August 2025 einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte ist bereits einschlägig vorbestraft und stand zur Tatzeit unter Bewährung.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.