Berufliche Integration stärken: Sozialministerium fördert Projekt »Schritt für Schritt«
29.08.2025, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsministerin Köpping: »Niedrigschwelle Unterstützung - mit Mut und Zuversicht Schritt für Schritt aus der Arbeitslosigkeit finden«
Sozialministerin Petra Köpping hat heute für das Projekt »Schritt für Schritt« einen Fördermittelbescheid an den Internationalen Bund (IB) Mitte gGmbH in Dresden in Höhe von rund 329.700 Euro überreicht. Das Projekt wird im Rahmen der aktuellen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2021 bis 2027 über die ESF Plus-Richtlinie des Sozialministeriums umgesetzt.
"Schritt für Schritt" ist ein Förderprogramm des Freistaates, das Menschen mit komplexen Vermittlungshemmnissen bei der beruflichen Integration unterstützt. Ziel ist die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von sehr arbeitsmarktfernen Menschen mit schwerwiegenden oder komplexen Problemlagen, die über andere Vorhaben bislang nicht erreicht werden konnten. Es sollen die Voraussetzungen für die Aufnahme einer weiterführenden Maßnahme der beruflichen Integration geschaffen werden. Die intensive sozialpädagogische Begleitung zielt darauf ab, beschäftigungsbezogene Hemmnisse, wie fehlende Tagesstruktur oder soziale Kompetenzen, zu überwinden, neues Selbstvertrauen aufzubauen sowie die Eigenmotivation zu stärken. In der 3. Förderrunde stehen knapp 6 Millionen Euro EU- und Landesmittel für alle Schritt-für-Schritt-Projekte zur Verfügung.
Sozialministerin Petra Köpping: »Mir ist es wichtig, dass die Menschen in diesem Programm Mut und Zuversicht gewinnen und somit Schritt für Schritt den Weg aus der Arbeitslosigkeit finden. Mit unserem Programm helfen wir den Betroffenen mit niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten und praktischen Tätigkeiten, die eigene Persönlichkeit zu stabilisieren, eine Tagesstruktur zu entwickeln und Wissensdefizite abzubauen. Hierdurch erfahren die Menschen wieder Selbstvertrauen, Ausdauer und Gruppengefühl.«
Hintergrundinformationen:
In der aktuellen Förderperiode ESF-Plus 2021 bis 2027 ist es bereits die dritte Förderrunde. Bis zum 15. April konnten Träger einen Antrag auf Förderung (Durchführungslaufzeit vom 01.10.2025 bis 31.03.2027) bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einreichen. Insgesamt sind 55 Anträge bei der SAB eingegangen, aus den 17 Vorhaben ausgewählt werden konnten. Bei Bedarf können in der Region Chemnitz und Dresden grundsätzlich zwei, in der Region Leipzig ein Vorhaben je Landkreis oder kreisfreier Stadt gefördert werden. Eine Förderung von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ist möglich.