Hamza A. aus der Abschiebehaft entlassen

22.08.2025, 12:44 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Nach Beschluss des VG Leipzig: Bamf muss Asylantrag erneut prüfen

Die Landesdirektion Sachsen hat heute (22. August 2025) Hamza A. aus der Abschiebungshafteinrichtung in Dresden vorerst entlassen.

Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte entschieden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erneut über den Asylantrag entscheiden muss. Der Beschluss war den Beteiligten am 21. August 2025 zugestellt worden. In der Begründung führt das Gericht aus, dass neu vorgelegte Unterlagen zu prüfen sind. Solange die Dauer der Prüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht absehbar ist, gebietet das Rechtsstaatsprinzip eine Aussetzung der Abschiebehaft.

Sollte das Bamf auch in der erneuten Entscheidung keinen Schutzstatus zuerkennen, trifft den Betroffenen erneut die Pflicht zur Ausreise aus Deutschland. Es wäre dann erneut Aufgabe der sächsischen Behörden, diese gegebenenfalls durchzusetzen.

Hamza A. war seit dem 17. Juni 2025 in der Abschiebungshafteinrichtung in Dresden untergebracht.


Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Pressesprecherin Dr. Susann Meerheim
Telefon: +49 371 532 1010
Telefax: +49 371 532 271016
E-Mail: presse@lds.sachsen.de

Themen

zurück zum Seitenanfang