Umstellung auf Elektronische Akte im Verwaltungsgericht Chemnitz
22.08.2025, 09:41 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Elektronische Akte im Verwaltungsgericht Chemnitz
Zum 1. September 2025 führt das Verwaltungsgericht Chemnitz nach dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht (6. Mai 2024) und dem Verwaltungsgericht Dresden (30. September 2024) ebenfalls die elektronische Akte ein, das Verwaltungsgericht Leipzig folgt.
Nach den gesetzlichen Regelungen sind ab 1. Januar 2026 alle Gerichte und Staatsanwaltschaften in Sachsen verpflichtet, ihre Akten elektronisch zu führen. Bereits seit dem 1. Januar 2022 müssen alle Rechtsanwälte und Behörden ihre Schriftsätze an die Gerichte und Staatsanwaltschaften ausschließlich elektronisch übermitteln.
Für die Bürgerin und den Bürger, die ohne Rechtsanwalt beim Verwaltungsgericht Chemnitz Klage erheben oder einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stellen will, ändert sich durch die elektronische Akte nichts, für sie steht der Postweg weiter offen.
Die Einführung der E-Akte führt ab dem 28. August 2025 11:00 Uhr bis einschließlich 1. September 2025 11:00 Uhr dazu, dass die Arbeitsfähigkeit des Gerichts wegen der Umstellung der Software stark eingeschränkt ist. In dieser Zeit ist kein Zugriff auf die EDV möglich, die Bearbeitung von Eilfällen ist jedoch stets gewährleistet.
Eichhorn-Gast
Pressesprecherin