Schnelles Urteil wegen mehrfachen Ladendiebstahls

22.08.2025, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden wurde am 21. August 2025 gegen einen 42-jährigen Deutschen ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt.

Der Beschuldigte wurde durch das Amtsgericht Dresden wegen Diebstahls in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Dem Beschuldigten lag zur Last, zwischen Januar 2025 und August 2025 in drei Fällen Waren im Gesamtwert von über 300,00 EUR aus verschiedenen Supermärkten im Stadtgebiet von Dresden entwendet zu haben, um hierdurch jedenfalls teilweise seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Er konnte am Nachmittag des 20. August 2025 auf frischer Tat gestellt und durch Kräfte des Polizeireviers Dresden-West vorläufig festgenommen werden. Er war geständig und bislang nicht vorbestraft.


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