Staatsanwaltschaft erhebt Anklage nach schwerem Busunfall auf der A9
19.08.2025, 10:52 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Ermittlungen zu FlixBus-Unfall vom 27. März 2024 abgeschlossen
Am Morgen des 27. März 2024 ereignete sich ein schwerer Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 9 (vgl. Medieninformationen der Polizeidirektion Leipzig 155|24, 156|24, 158|24 und 164|24). Ein Reisebus der Firma FlixBus war von Berlin aus auf dem Weg nach Zürich. Er fuhr auf der Bundesautobahn 9 in Richtung München. Etwa drei Kilometer vor dem Schkeuditzer Kreuz kam der auf dem rechten Fahrstreifen fahrende Bus nach rechts von der Fahrbahn ab und kippte in der angrenzenden Böschung auf die Seite. In dem verunglückten Bus befanden sich 54 Personen, darunter zwei Busfahrer. 46 Fahrgäste wurden verletzt, zum Teil schwer. Vier Frauen (19, deutsch | 20, indonesisch | 43, ukrainisch | 47, polnisch) erlagen noch an der Unfallstelle ihren schweren Verletzungen.
Es schlossen sich umfangreiche Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft an. Es wurden unter anderem zahlreiche Zeugen vernommen und ein unfallanalytisches Gutachten eingeholt. Die Ermittlungen richteten sich von Beginn an ausschließlich gegen den am Steuer sitzenden Busfahrer (m, damals 62, tschechisch).
Nach Abschluss der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Busfahrer die Kontrolle über den Bus bei einer Geschwindigkeit von etwa 94 km/h infolge der Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verloren und so den Unfall verursacht hat. Die sich hieraus ergebenden schweren Folgen hat er nach Auffassung der Staatsanwaltschaft damit fahrlässig verursacht. Der Bus wies nach den gutachterlichen Feststellungen zum Unfallzeitpunkt keine technischen Mängel auf. Es gibt auch keine Hinweise darauf, dass die Fahrtüchtigkeit des Busfahrers aufgrund des Konsums von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten beeinträchtigt gewesen ist.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat nach Abschluss der Ermittlungen Ende Juni 2025 Anklage gegen den Busfahrer zum Amtsgericht Eilenburg – Strafrichter erhoben. Dem nicht vorbestraften Angeschuldigten wird fahrlässige Tötung in vier tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in 46 tateinheitlichen Fällen vorgeworfen.
Weitere Angaben zu den Ergebnissen der staatsanwaltschaftlichen und polizeilichen Ermittlungen können momentan nicht gemacht werden. Deren Erörterung bleibt der Hauptverhandlung vor Gericht vorbehalten. Das Amtsgericht Eilenburg hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage zu entscheiden.
Es wird darum gebeten, Anfragen zum weiteren Fortgang des Strafverfahrens zuständigkeitshalber an den Pressesprecher des Amtsgerichts Eilenburg zu richten.
Ansprechpartnerin für diese Medieninformation ist Frau Staatsanwältin Vanessa Fink (0341 2136703, vanessa.fink@stal.justiz.sachsen.de).