Verdacht des besonders schweren räuberischen Diebstahls

15.08.2025, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Zwei Beschuldigte in Untersuchungshaft

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Rumänen (21 und 38 Jahre) Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Den Beschuldigten liegt besonders schwerer räuberischer Diebstahl und gefährliche Körperverletzung zur Last.

Die Beschuldigten sollen sich am 28. Februar 2025 gegen 17:15 Uhr gemeinsam mit einem bislang unbekannten Täter in die Geschäftsräume eines Parfumgeschäfts in der Webergasse in Dresden begeben haben. Dort sollen die Beschuldigten zwei Parfum-Tester im Gesamtwert von etwa 300 Euro eingesteckt haben, um diese für sich zu behalten. Die Beschuldigten sollen das Parfumgeschäft sodann verlassen und in ihren in der Nähe geparkten Pkw eingestiegen sein. Dabei wurden sie von dem 31-jährigen Ladendetektiv verfolgt. Dieser öffnete die Fahrertür, konfrontierte die Beschuldigten mit dem Vorwurf des Diebstahls und stellte sich in den Türbereich des Fahrzeugs. Der bislang unbekannte Täter startete sodann das Fahrzeug und fuhr in rückwärtiger Richtung los, um den Ladendetektiv zur Freigabe des Fahrzeugs zu bewegen und das Diebesgut behalten zu können. Da der Ladendetektiv im Türbereich verblieb, wurde er in rückwärtige Fahrtrichtung gezogen und leicht verletzt. Die Beschuldigten konnten zunächst entkommen.

Nachdem die beiden Beschuldigten im Rahmen umfangreicher Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden identifiziert werden konnten, wurden in diesem Verfahren am 8. Mai 2025 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden Haftbefehle gegen sie erlassen. Der 38-jährige Beschuldigte wurde am 19. Juni 2025, der 21-jährige Beschuldigte am 28. Juni 2025 festgenommen. Beide Beschuldigte befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der 38-jährige Beschuldigte ist bereits vorbestraft. Der 21-jährige Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Die Beschuldigten haben sich zu den Tatvorwürfen teilweise geständig eingelassen.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
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