Einbruch in Behördenzentrum Leipzig Mitte | Trunkenheit im Verkehr mit modifizierten Fahrrädern
11.08.2025, 09:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Medieninformation der Polizeidirektion Leipzig Nr. 289|25
Verantwortlich: Tom Richter (tr)
Einbruch in Behördenzentrum Leipzig Mitte
Ort: Leipzig (Zentrum-Süd), Straße des 17. Juni
Zeit: 10.08.2025, 1:10 Uhr bis 1:15 Uhr
In der Nacht von Samstag auf Sonntag entwendeten drei Personen ein Fahrrad vom Hof des Behördenzentrums Leipzig Mitte, wurden jedoch unweit des Tatortes gestellt.
Zuvor konnten durch einen Zeugen eine Personen dabei beobachtet werden, wie diese eine Tür gewaltsam öffnete und ein Fahrrad aus dem Innenhof des Polizeireviers nahm. Die beiden anderen Personen hielten sich in unmittelbarer Nähe auf. Die Beamten des Polizeireviers Zentrum wurden gegen 1:10 Uhr vom Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und suchten im Nahbereich nach den Personen. Die Beamten konnten zunächst einen 21-Jährigen (deutsch) antreffen, welcher das soeben entwendete Rennrad bei sich hatte. Auch die beiden anderen Personen (22, deutsch/russisch und 22, deutsch, beide männlich) konnten festgestellt werden, wobei eine der Personen ein weiteres Rennrad mit sich führte, welches mutmaßlich auch aus einer Diebstahlshandlung stammte. Beide Fahrräder wurden vor Ort sichergestellt. Zudem wurde bei der Durchsuchung ein verbotenes Messer bei dem 21-Jährigen gefunden.
Alle Personen wurden für die notwendigen strafprozessualen Maßnahmen auf das Polizeirevier Zentrum gebracht. Nach dem Abschluss dieser, durften die Beschuldigten gehen. Die beiden 22-Jährigen müssen sich nun wegen des Diebstahls mit Waffen verantworten. Der 21-Jährige erhielt eine Anzeige wegen des selben Deliktes und eine weitere wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Ermittlungen dauern an. (tr)
Trunkenheit im Verkehr mit modifizierten Fahrrädern
Ort: Grimma, Gabelbergerstraße
Zeit: 10.08.2025, 20:40 Uhr
Beamte des Polizeireviers Grimma stellten am Sonntagabend zwei alkoholisierte Personen auf selbstgebauten Krafträdern fest.
Die beiden Männer (46 und 41, beide deutsch) waren aufgrund ihrer Fahrweise aufgefallen und von den Beamten angehalten worden. Die Alkoholvortests ergaben für den 46-Jährigen einen Wert von über 1,9 Promille und für den 41-Jährigen über 2 Promille. Die Fahrräder, welche beide Beschuldigte fuhren, waren mit Elektromotoren versehen, welche diese so weit motorisierten, dass sie als Kleinkrafträder galten. Beide Fahrer hatten keine Fahrerlaubnis für diese Art von Kraftfahrzeug und hatten ihre selbstgebauten Motorräder auch nicht versichert. Die Zweiräder wurden durch die Beamten beschlagnahmt und werden folglich durch eine Prüfstelle begutachtet, um die weitere rechtliche Einschätzung vornehmen zu können. Beide Männer müssen sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. (tr)