Medieninformation Nr. 331/2025 der Polizeidirektion Görlitz
10.08.2025, 20:29 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Polizeieinsatz anlässlich des Christopher-Street-Days in Bautzen
Verantwortlich: Kai Siebenäuger
Polizeieinsatz anlässlich des Christopher-Street-Days in Bautzen
Bautzen
10.08.2025, 12:00 Uhr - 20:00 Uhr
Am Sonntag, den 10. August 2025, hat in Bautzen ein größerer Polizeieinsatz anlässlich des Christopher-Street-Days stattgefunden. Neben dem CSD waren noch sieben weitere Versammlungen angezeigt. Die Polizei zieht eine positive Bilanz und resümiert einen durchweg friedlichen Versammlungsverlauf.
Ziel der Polizei war es, allen friedlichen Versammlungsteilnehmern die Ausübung ihrer Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu gewährleisten. Außerdem stand die Gewährleistung der Pressefreiheit im Fokus.
Angezeigte Versammlungen
Für den 10. August 2025 waren in Bautzen acht Versammlungen angezeigt. Zusätzlich zum Aufzug des CSD wurden bei der Versammlungsbehörde des Landkreises Bautzen weitere sechs unterstützende Versammlungen sowie eine Gegenversammlung angezeigt.
Der CSD startete am August-Bebel-Platz und verlief dann über die Taucherstraße zur Löbauer Straße, weiter über den Holzmarkt und die Steinstraße zum Kornmarkt. Über die Karl-Marx-Straße gelangte der Aufzug zum Postplatz. Abschließend führte er über die Bahnhofstraße zum Rathenauplatz. Dort fand die Abschlusskundgebung statt. Im Verlaufe der Aufzüge fanden Zwischenkundgebungen an der Löbauer Ecke Wallstraße, am Kornmarkt und am Postplatz statt.
Die angezeigte Gegenversammlung begann stationär am Friedrich-Engels-Platz. In der Folge liefen die Versammlungsteilnehmer hinter dem CSD-Aufzug.
Versammlungsteilnehmer
Am CSD nahmen etwa 3.000 Personen teil. Unterstützung erhielten sie von weiteren mit dem CSD sympathisierenden circa 400 Teilnehmern. Die Gegenversammlung zählte circa 500 Teilnehmer.
Eingesetzte Kräfte
Im Einsatz befanden sich zahlreiche Kräfte der Polizeidirektion Görlitz. Sie erhielten Unterstützung von Beamten der Bereitschaftspolizei, des Landeskriminalamtes, des Polizeiverwaltungsamtes und der Bundespolizei.
Bilanz
Während der Versammlung kam es zu keinen größeren Ausschreitungen oder körperlichen Auseinandersetzungen. Dennoch gab es Situationen, in denen die Uniformierten eingreifen und Anzeigen aufnehmen mussten.
Die Polizei leitete mit Stand Versammlungsende bislang folgende Verfahren ein:
– 1 x § 185 StGB Beleidigung
– 1 x § 223 StGB Körperverletzung + 1 x § 185 Beleidigung
– 1 x § 224 StGB gefährliche Körperverletzung
– 1 x § 240 StGB Nötigung
– 1 x § 241 StGB Bedrohung
– 1 x § 242 StGB Diebstahl
– 1 x § 249 StGB versuchter Raub
– 7 x § 86 a StGB
– 3 x Verstoß Versammlungsgesetz
Die einzelnen Sachverhalte die Straftaten betreffend befinden sich noch in der genauen Prüfung. In mehreren Fällen stellten die Beamten außerdem Vermummungsgegenstände in Form von Schlauchschals sicher.
Abreise
Noch während der Abschlusskundgebungen des CSD am Rathenauplatz lösten sich die Gegenversammlung und die den CSD unterstützende Versammlung auf. Die Bundespolizei überwachte die geordnete Abreise der Versammlungsteilnehmer mit dem Zug. Auch alle weiteren Versammlungsteilnehmer traten ihre Heimreise mit dem Bus, Pkw oder zu Fuß an.
Fazit
Trotz der aufgenommenen Straftaten zieht die Polizei ein positives Fazit. Alle Versammlungsteilnehmer konnten von ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit sowie der freien Meinungsäußerung Gebrauch machen. Insbesondere die Teilnehmer des Christopher-Street-Days konnten ihren Aufzug sowie die Kundgebungen friedlich und störungsfrei absolvieren und im Anschluss sicher aus Bautzen abreisen.