Verschiebung der Transparenzplattform bedeutet Festhalten an bürokratischen Hürden für Bürgerinnen und Bürger

07.08.2025, 09:37 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB) fordert die Landesregierung auf, die Transparenzplattform wie geplant im Januar 2026 in Betrieb zu nehmen. Über die Plattform sollen wichtige Informationen öffentlich abrufbar sein – von Regierungsentscheidungen in Sachsen bis hin zu Akten, Studien und Gutachten.
»Die Menschen haben ein Recht darauf zu erfahren, was in Verwaltung und Regierung geschieht. Deshalb muss auch der Informationszugang so einfach wie möglich sein. Wenn die Einführung der Transparenzplattform verschoben wird, wäre das in vielerlei Hinsicht eine verpasste Chance für unsere Demokratie. Anstelle einer einfachen Online-Recherche wären Bürgerinnen und Bürger weiterhin gezwungen, Anträge zu schreiben, um amtliche Informationen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz zu erhalten. Zudem entstünde der Eindruck, die sächsische Verwaltung agiere lieber im Verborgenen. Das wäre kontraproduktiv, um dem schwindenden Vertrauen in Politik und Verwaltung entgegenzuwirken«, mahnt Dr. Juliane Hundert.

Aufwand für Verwaltung geringer als erwartet

Das Sächsische Transparenzgesetz ist seit Januar 2023 in Kraft. Darin ist die Einführung der Transparenzplattform innerhalb von drei Jahren bereits festgelegt. Die Staatsregierung möchte den Starttermin nun aber von 2026 auf 2028 verlegen. Der »Bericht der Staatsregierung über die Überprüfung des Sächsischen Transparenzgesetzes« aus dem Juni dieses Jahres belegt, dass die Sorge um die Überforderung der Verwaltung unberechtigt ist. »Tatsächlich lagen der zeitliche Bearbeitungsaufwand und die Anzahl der Anträge in den vergangenen zwei Jahren erheblich unter dem, was in der damaligen Gesetzesbegründung prognostiziert wurde. Der Gesetzgeber hat also damals einen gewissen Verwaltungsaufwand in Kauf genommen, weil ihm die Förderung staatlicher Transparenz als Bedingung für Teilhabe und Vertrauen wichtiger war«, betont Sachsens Transparenzbeauftragte und ergänzt: »Nicht zuletzt würden auch die Behörden profitieren. Durch die Plattform entfielen viele Anfragen, weil die Informationen einfach abrufbar wären.«

Errichtung der Transparenzplattform bereits weit fortgeschritten

Mittlerweile sind die Vorbereitungen zur Einführung der Transparenzplattform so weit gediehen, dass sie fristgemäß zum 1. Januar 2026 in Betrieb gehen könnte. Ausgaben für Personal und Technik wurden bereits getätigt und wären bei einer Verschiebung oder einer gänzlichen Abschaffung der Veröffentlichungspflicht verlorene Investitionen. Dr. Juliane Hundert: »Mit der Verschiebung zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich kaum Geld einsparen. Ohnehin sollte Transparenz nicht am Rotstift scheitern, denn sie erbringt einen Mehrwert, der sich nicht beziffern lässt.«

Transparenzplattform als Teil der Datenstrategie

Die auf der Transparenzplattform zu veröffentlichenden Daten eignen sich hervorragend für eine weitere Datennutzung, beispielsweise durch die Forschung oder für verwaltungseigenes Kl-Training. Zudem enthalten die Daten in der Regel keinen Personenbezug und sind idealerweise plattformunabhängig und maschinenlesbar zugänglich. Damit kann die Plattform auch einen Beitrag bei der Umsetzung der »Sächsische Datenstrategie« leisten, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.

Weitere Informationen

Die häufigsten Fragen rund um das Sächsische Transparenzgesetz beantwortet die SDTB auf ihrer Website. Dort steht auch die Broschüre »Das Transparenzgesetz – Ihr Recht auf Informationszugang« als Download zur Verfügung:
www.datenschutz.sachsen.de/transparenz.html


Kontakt

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Pressesprecher Björn-Henrik Lehmann
Telefon: +49 351 85471 203
Telefax: +49 351 85471 109
E-Mail: presse@sdtb.sachsen.de
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