Benennung der Poolführer im Staatsschutzverfahren gegen Jian G. und Jaqi X. - 4 St 1/25
01.08.2025, 14:51 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
In dem Staatsschutzverfahren gegen Jian G. und Jaqi X., das am 5. August 2025 um 09.30 Uhr im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden, Hammerweg 26, 01127 Dresden, beginnt, sind nach der sitzungspolizeilichen Anordnung des Vorsitzenden Aufnahmen im Sitzungssaal nur durch zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender) sowie durch vier Fotografen zulässig (Pool-Lösung).
Die Poolführerschaft für Fernsehaufnahmen im Sitzungssaal wird für die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten vom MDR/ARD und für die privaten Fernsehsender von Agence France Press TV übernommen.
Die Fotoaufnahmen im Sitzungssaal werden von Reuters News Pictures, EPA Images (European Pressphoto Agency), dpa Deutsche Presse-Agentur und Dirk Sukow übernommen bzw. diesen übertragen.
Kontakt zu den Poolführern kann über die Pressestelle des Oberlandesgerichts Dresden (e-mail: presse@olg.justiz.sachsen.de) oder die Presseräume im Prozessgebäude aufgenommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach der sitzungspolizeilichen Anordnung Bildaufnahmen der Angeklagten und von Zeugen mit geeigneten Mitteln zu anonymisieren sind, es sei denn, die Betroffenen erklären ihre Zustimmung. Die Poolführer haben vor der Weitergabe des gefertigten Bildmaterials dieses in geeigneter Weise zu anonymisieren oder sonst sicherzustellen, dass die Anonymisierungsvorschrift von den Empfängern beachtet wird.