Barrieren beseitigen. Zu Hause wohnen bleiben. Freistaat fördert erneut Maßnahmen zur Wohnraumanpassung
31.07.2025, 13:44 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Ab 1. August können wieder Anträge gestellt werden
Ab dem 1. August können wieder Anträge für die Förderung »Wohnraumanpassung« bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden. Auch die drei Beratungsstellen beginnen wieder mit ihrer Beratungs- und Prüfungstätigkeit. Möglich macht das der Beschluss des Sächsischen Landtags über den Doppelhaushalt 2025/26.
Staatsministerin Regina Kraushaar: »Im vertrauten Wohnumfeld bleiben zu können – ؘauch mit Mobilitätseinschränkungen – das ist der Wunsch der meisten Menschen in Sachsen. Ich freue mich, dass wir die Förderung zur Wohnraumanpassung wieder anbieten können, weil der Sächsische Landtag uns dafür mit dem aktuellen Doppelhaushalt Mittel zur Verfügung stellt. Wegen des begrenzten Budgets haben wir die Fördersätze abgesenkt, damit möglichst alle Antragsteller die Hilfe erhalten können.«
Die Wohnraumanpassung unterstützt mobilitätseingeschränkte Menschen dabei, ihr zu Hause, egal ob Mietwohnung oder Eigentum, an ihre Bedarfe anzupassen. Dazu zählt beispielsweise der barrierefreie Umbau des Badezimmers oder die entsprechende Verbreiterung von Türen bzw. der Abbau von Schwellen.
Da das Budget für die Wohnraumanpassung im Vergleich zu den vergangenen Jahren deutlich reduziert ist, werden in der Vergabe der Förderung Änderungen vorgenommen. Die Förderung soll möglichst vielen Haushalten helfen, die benötigte Wohnraumanpassung vorzunehmen. Daher werden die in der Richtlinie vorgesehenen Förderhöchstbeträge um 50% reduziert. Das heißt, der maximal mögliche Förderbetrag beträgt 4.000 Euro, bzw. für Rollstuhlfahrer 10.000 Euro.
Insgesamt stehen in diesem Doppelhaushalt für die Wohnraumanpassung 14 Millionen Euro für zwei Jahre zur Verfügung. Im Jahr 2024 sah der Haushalt 15 Millionen Euro vor.
Ab dem 1. August werden die Förderseiten auf der Webseite der SAB wieder freigeschaltet.