Justizministerin: Eckpunkte der Bundesregierung für einen neuen "Pakt für den Rechtsstaat" erster wichtiger Schritt
30.07.2025, 16:07 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Dresden (30. Juli 2025) – Das Kabinett der Bundesregierung hat sich heute im Grundsatz zu einer Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat bekannt. Auf der Frühjahrstagung der 96. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister haben bereits die Länder eine Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat gefordert und dafür konkrete Vorschläge gemacht. Laut Beschluss der Bundesregierung soll nun gemeinsam mit den Ländern ein neuer Pakt für den Rechtsstaat verhandelt werden. Ziel ist es, den Rechtsstaat und die Justiz in Deutschland insgesamt zu stärken. Ein wesentlicher Baustein ist dabei, dass der Bund sich nachhaltig und angemessen an den Kosten der Länder für eine Personaloffensive und einen Digitalisierungsschub in der Justiz beteiligt.
Prof. Constanze Geiert, Sächsische Justizministerin und Vorsitzende der Konferenz der Justizministerinnen und der Justizminister der Länder:
»Ich begrüße, dass die Bundesregierung grundsätzlich den Weg für eine Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat frei gemacht hat. Es braucht einen engen Schulterschluss zwischen Bund und Ländern, um die Justiz zu stärken. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben bereits auf ihrer Frühjahrskonferenz deutlich gemacht, dass sich der Bund nachhaltig und angemessen an der entsprechenden Finanzierung beteiligen muss. Ein neuer Pakt sollte daher die Schaffung von rund 2.000 zusätzlichen Stellen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Personal in den Geschäftsstellen ermöglichen. Für die ostdeutschen Länder ist diese Unterstützung von besonderer Bedeutung: Sie hilft dabei, strukturelle Unterschiede – insbesondere im Zuge des anstehenden Generationswechsels in der Justiz – zwischen Ost und West auszugleichen. Nur ein gut ausgestatteter Rechtsstaat in allen Teilen Deutschlands schafft Vertrauen und schützt auch künftig wirksam die Rechte der Bürgerinnen und Bürger.«
Hintergrund:
Bereits im Jahr 2017 verpflichteten sich der Bund und die Länder im Pakt für den Rechtsstaat die Ausstattung der Justiz, der Strafverfolgungsbehörden und der Polizei in Deutschland dauerhaft zu verbessern. Die Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat steht auf drei Säulen: Ausbau der Digitalisierung, Beschleunigung und Vereinfachung von gerichtlichen Verfahren sowie personelle Verstärkung der Justiz.
Mehr Informationen zum Pakt für den Rechtsstaat aus Ländersicht gibt es hier: https://www.justiz.nrw.de/sites/default/files/2025-06/TOP%20I.29%20-%20Neuer%20Pakt%20f%C3%BCr%20den%20Rechtsstaat.pdf