Demokratie lebt von Beteiligung: Sachsen fördert Projekte in den Kommunen - Antrag noch bis zum 18. September 2025 möglich

24.07.2025, 13:57 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Noch bis zum 18. September 2025 haben Kommunen und zivilgesellschaftliche Träger die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Planung und Durchführung lokaler Beteiligungsformate zu beantragen. Bereits seit 2022 werden über die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung Beteiligungsprojekte in sächsischen Kommunen gefördert. Im Rahmen von fünf Förderaufrufen konnten bislang 76 Beteiligungsvorhaben in ganz Sachsen mit einem Gesamtvolumen von rund 5,5 Millionen Euro finanziert werden.

Demokratieministerin Petra Köpping: »Unsere Demokratie lebt von Beteiligung! Auf allen politischen Ebenen zeigt sich immer wieder, wie wichtig eine frühzeitige sowie umfassende Einbeziehung der Bevölkerung bei politischen Entscheidungen ist. Deshalb möchten wir über die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung nachhaltige Strukturen für Kinder-, Jugend- und Bürgerbeteiligung in unseren sächsischen Kommunen aufbauen. Ich freue mich auf all die spannenden Beteiligungsvorhaben, die wir im Rahmen des aktuellen Förderaufrufs unterstützen können.«

Zur Unterstützung der Antragstellenden bietet das Sozialministerium im Antragszeitraum auch Informationsveranstaltungen an. Neben einer Einführung zur Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung und zum aktuellen Förderaufruf besteht im Verlauf der Veranstaltungen die Möglichkeit, eigene Fragen zu stellen. Die Anmeldung zur digitalen Informationsveranstaltung am 19. August ist über folgenden Link möglich: https://lsnq.de/informationsveranstaltungen

Hintergrund:

Über die im Jahr 2022 erlassene Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung konnte bereits eine große Bandbreite verschiedener Projekte bewilligt werden. Darunter finden sich sowohl größere Vorhaben wie Bürgerräte und Bürgerkommunen als auch Einzelprojekte, beispielsweise im stadtplanerischen, (sozio-)kulturellen oder auch integrativen Bereich sowie der Kinder- und Jugendbeteiligung. Eine vollständige Liste aller bisher geförderten Projekte ist online auf https://www.beteiligen.sachsen.de/ einsehbar.

Zivilgesellschaftliche Träger können über die Förderrichtlinie eine bis zu zweijährige Förderung von lokalen Beteiligungsvorhaben beantragen. Kommunen können je nach Umfang ihres geplanten Beteiligungsformats eine Förderung für die Umsetzung kleinerer Einzelvorhaben oder im Rahmen der Förderbausteine »Modellkommune Bürgerbeteiligung« und »Bürgerkommune« den Aufbau nachhaltiger Beteiligungsstrukturen beantragen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses als Projektförderung. Es können bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Anträge sind ausschließlich über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einzureichen. Alle antragsrelevanten Unterlagen sind auf der Website der SAB abrufbar: https://www.sab.sachsen.de/b%C3%BCrgerbeteiligung

Weiterführende Links:

Informationen zum aktuellen Förderaufruf: https://www.beteiligen.sachsen.de/foerderaufruf-5260.html
Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB): https://www.sab.sachsen.de/b%C3%BCrgerbeteiligung
Informationen rund um Bürgerbeteiligung in Sachsen, die Förderrichtlinie und das Netzwerk: https://www.beteiligen.sachsen.de/


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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